Aus rechtlicher Sicht gibt es keine Vorgaben in Schleswig-Holstein, wo die Kreisstadt zu sein hat. Thomas Giebeler, Sprecher des Innenministeriums in Kiel, sagte dazu auf Anfrage: "Dies fällt in die Entscheidungskompetenz des Kreises. Die Kreisordnung enthält dazu keine Regelungen." Das heißt, der Kreistag kann also selber entscheiden, ob er die Kreisverwaltung in der Kreisstadt Pinneberg belässt oder in eine andere Stadt des Kreises verlagert. Pinneberg könnte dann Kreisstadt bleiben, auch wenn dort nicht mehr der Sitz der Kreisverwaltung wäre, so die Rechtslage. (bf)