Wer vermutet , dass ihm Falschgeld angedreht wurde, sollte den verdächtigen Schein an den Ecken anfassen, um eventuelle Spuren nicht zu verwischen und dann die Polizei verständigen.

Für gefälschte Scheine gibt es keinen Ersatz. Nicht versuchen, mit der vermeintlichen Blüte zu bezahlen! Das ist strafbar und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet.

Tipps und Infos zum Thema Falschgeld und Schulungen gibt es bei der Bundesbank und bei der Industrie und Handelskammer.

www.ihk-schleswig-holstein.de

www.bundesbank.de