Ein paar Liter Altöl in einem großen Rückhaltebecken – das kann doch nicht so dramatisch sein. „Ist es aber“, sagt Christopher Huhs von der Rellinger Gemeindeverwaltung. Der Tiefbautechniker verweist darauf, dass nach einer Faustregel bereits ein Tropfen Öl genügt, um 1000 Liter Wasser zu verunreinigen. Das Regenrückhaltebecken am Pütjenweg hat ein Fassungsvermögen von 4800 Kubikmetern.

Gewässerverunreinigungen oder eine unbefugte Beseitigung von gewässerschädigenden Stoffen stellen laut Holger von Thun, Leiter des Fachdienstes Umwelt der Kreisverwaltung, einen Straftatbestand dar.

Eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro kann die Folge einer solchen Straftat sein.