Die Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe) ist in Deutschland verboten. Ebenfalls strafbar ist die Beihilfe zum Selbstmord oder, wenn der Arzt oder Pfleger einen solchen nicht verhindert, wenn er könnte. Die Sterbebegleitung ist für Ärzte Pflicht, selbst wenn der Patient auf lebenserhaltene Maßnahmen verzichtet. Es geht hierbei um die grundsätzlich Versorgung des Patienten.

Eine Behandlung zu begrenzen oder das Sterbenlassen ist straffrei, wenn es der Wunsch des Patienten ist.

Eine Leidenslinderung ist auf Patientenwunsch ebenfalls legal. Hierbei geht es um Schmerztherapie oder die Kontrolle von Symptomen, die das Leben unbeabsichtigt verlängern können.