Wenn eine Privatschule nach Paragraf 116 Absatz eins des Schulgesetzes als Gymnasium staatlich anerkannt werden will, muss sie zum einen die für das öffentliche Gymnasium geltenden rechtlichen Bestimmungen (Aufnahme, Versetzung, Zeugnisse, Prüfungen) beachten. Zum anderen muss sie qualitativ gleichwertig sein, was insbesondere durch das Ergebnis der Abschlussprüfung ersichtlich wird. Hierbei spielt die „Durchfallquote“ eine Rolle, entscheidend sind aber auch Noten in den zentralen Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Außerdem wird der Unterricht hospitiert und Klassenarbeiten eingesehen, um zu prüfen, ob die Anforderungen im Unterricht denen staatlicher Schulen entsprechen.