Anlieger müssen sich an der Reparatur einer Straße beteiligen, wenn diese von Grund auf saniert oder verändert wird, zum Beispiel durch den Bau neuer Gehwege oder Parkstreifen.

Wie hoch die Beteiligung ist, regelt die jeweilige Satzung der Gemeinde. In Wohnstraßen müssen die Anwohner in der Regel 75 Prozent der Kosten tragen, bei Hauptstraßen werden 25 Prozent umgelegt.

Die Grundstücksgröße und die Zahl der Geschosse des Hauses ist für die Berechnung des individuellen Anteils entscheidend. Wichtig ist außerdem, ob das Grundstück gewerblich genutzt wird.