Nachdem der Schaden des Fahrzeuges im Falle einer Brandstiftung bei der Versicherung gemeldet ist, ermitteln Gutachter das Ausmaß des Schadens.

Kann das Auto repariert werden, zahlt die Versicherung die Reparaturkosten, bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert des Autos, so Matthias Räfler, Itzehoer Versicherung. Voraussetzung sei mindestens eine Teilkaskoversicherung, da diese den Schadenfall „Brand“ mit abdeckt.

Wurde durch das brennende Auto ein anderes Fahrzeug oder sogar ein Gebäude beschädigt, kann der Besitzer nicht haftbar gemacht werden.