Die Bilanz ist in der Doppik die Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) sowie Eigen- und Fremdkapital (Passiva) zum Abschlussstichtag.

Doppik steht für doppelte Buchführung, wie sie in der Wirtschaft praktiziert wird. Sie darf mit dem Landtagsbeschluss vom 14. Dezember 2006 inzwischen auch in Kommunen Schleswig-Holsteins angewendet werden. Ein doppischer Haushalt besteht aus Ergebnis- und Finanzhaushalt.

Der Ergebnishaushalt enthält Erträge und Aufwendungen und spiegelt damit Ressourcenaufkommen und -verbrauch wider.

Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und Auszahlungen, bildet also den tatsächlichen Geldfluss ab.

Haushaltsausgleich beschreibt den Zustand, dass sich Einnahmen und Ausgaben die Waage halten. In der Doppik wird gefordert, dass im Ergebnishaushalt die Summe der veranschlagten Erträge mindestens so hoch wie die Summe der veranschlagten Aufwendungen sein muss (materieller Haushaltsausgleich). Formal ausgeglichen ist er, wenn auf der Einnahmenseite erst Kreditaufnahmen zum Ausgleich geführt haben.

Eine Haushaltssperre kann vom Bürgermeister erlassen werden, wenn ein Haushaltsloch droht. Die Haushaltssperre kann sich auf den gesamten Haushalt oder auch nur auf Teile des Haushalts beziehen. Dann bedürfen gewisse Ausgaben einer vorherigen Zustimmung.

Kameralistik ist die in der Vergangenheit obligatorische Buchführung. Ein kameralistischer Haushalt besteht aus Verwaltungs- und Vermögenshaushalt.

Nachtragshaushalt ist die nachträgliche Anpassung eines bereits vom Parlament beschlossenen Haushalts an veränderte Rahmenbedingungen.

Neuverschuldung ist die Aufnahme zusätzlicher Kredite.

Sperrvermerke betreffen einzelne Haushaltsposten und sind oft an Bedingungen geknüpft. Ehe die Bedingungen nicht erfüllt sind, darf kein Geld ausgegeben werden.

Der Vermögenshaushalt enthält alle Einnahmen und Ausgaben, die sich auf das Gesamtvermögen einer Kommune auswirken. Dazu zählen auch Erwerb und Verkauf von öffentlichen Grundstücken, Investitionen, investitionsgebundene Zuschüsse sowie Kredite.

Verpflichtungsermächtigungen erlauben der Verwaltung, Verpflichtungen einzugehen, die erst in späteren Jahren zu realen Ausgaben führen.

Verschuldung beschreibt die Belastung mit Krediten.

Der Verwaltungshaushalt enthält alle regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben, dieweder vermögensmindernd noch vermögenserhöhend sind. Auf der Einnahmenseite stehen vor allem Steuern und Gebühren, auf der Ausgabenseite unter anderem Personal-, Sach- und Energiekosten, Umlagen sowie Zinsen und Tilgungen.