Die Verwaltung bekommt öffentliche Aufgaben vom Land übertragen, die sie nach dem Gesetz erfüllen muss.

Zu den Pflichtaufgaben gehören das Einrichten eines Einwohnermelde-, eines Standes- und eines Sozialamtes. Auch um die Wahlen, das Straßenverkehrswesen sowie um den Naturschutz muss sich die öffentliche Verwaltung kümmern. Die Verwaltung wird bei Städten vom hauptamtlichen Bürgermeister, bei Ämtern von Verwaltungsleitenden Beamten, beim Kreis vom Landrat geleitet.

Auch die Selbstverwaltung, also die Stadt- und Gemeindevertretung, hat Pflichtaufgaben zu erfüllen. Dazu gehört das Einrichten von Schulen und Kitas, das Vorhalten einer Feuerwehr, die Abwasserentsorgung und das Haushaltsrecht, also wofür eine Kommune ihre Steuereinnahmen ausgibt. Die politischen Gremien entscheiden über das Wie, die Verwaltungen setzen die Beschlüsse um.

Amtsangehörige Gemeinden können bestimmte Aufgaben auf die Ämter übertragen, wie die Förderung des Sports, die Freizeitgestaltung, die Wirtschafts- und Tourismusförderung, Ausbau von Breitband-Internet sowie Energie- und Wärmeversorgung.