Landesweit gibt es 30 Behindertenbeauftragte, die allesamt ehrenamtlich arbeiten, sagt Dirk Mitzloff, stellvertretender Landesbeauftragter für behinderte Menschen in Schleswig-Holstein. Acht Landkreise, die vier kreisfreien Städte und 18 Kommunen haben solche Stellen. „Es gibt einen konkreten gesetzlichen Auftrag für die Kreise, sie zu schaffen“, sagt Mitzloff. So müsse der Kreis die Belange von Behinderten beim Busverkehr berücksichtigen, wofür er planungsrechtlich zuständig ist. Und die UN-Konvention fordere ein politisches Mitwirkungsrecht für Behinderte auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Behindertenbeauftragte sollten Politik und Verwaltung beraten und auf Missstände hinweisen. Individuelle Beratung könnten sie nicht leisten. „Das verschleißt sie.“