Seit Jahresbeginn dürfen Rumänen und Bulgaren in EU-Ländern ohne Arbeitsgenehmigung einen Job annehmen. Arbeitnehmer und Selbstständige sowie direkte Familienangehörige haben ein Recht auf Aufenthalt, Arbeitsuchende in der Regel für sechs Monate. Studenten und andere Nichterwerbstätige haben länger als drei Monate Recht auf Aufenthalt, wenn sie über genügend finanzielle Eigenmittel verfügen, sodass sie das Sozialsystem nicht belasten.