Fünf Möglichkeiten finden sich auf der Rückseite des Organspendeausweises (Foto). Ist eine davon angekreuzt und mit Datum und Unterschrift bestätigt, ist der Ausweis gültig.

Ein Kreuz an der ersten Stelle berechtigt Ärzte zur Entnahme aller Organe und Gewebe im Todesfall.

Wer bestimmte Organe ausschließen möchte, macht an zweiter Stelle ein Kreuz und gibt an, welches der Organe nicht entnommen werden darf.

An dritter Stelle ist es auch möglich, nur bestimmte Organe zu nennen, die entnommen werden dürfen.

Wer ausdrücklich einer Entnahme widerspricht, wählt Punkt vier.

Auch möglich ist, eine bestimmte Person zu nennen, die im Todesfall über Ja oder Nein entscheidet.