Sollte Eintracht Norderstedt für die Regionalliga Nord zugelassen werden und zugleich der FC Elmshorn verzichten oder abgelehnt werden, so wäre der Aufstieg damit keineswegs bereits perfekt.

Die Statuten des Norddeutschen Fußball-Verbandes (NFV) - dieser umfasst, Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein - er lau ben lediglich dem Meister der Oberliga Niedersachsen den direkten Aufstieg.

Der zweite Vertreter aus Niedersachsen sowie jeweils ein Team aus den weiteren Verbänden spielen in einer Playoff-Runde Anfang Juni die weiteren Plätze aus. Regulär gibt es drei Aufsteiger, wobei ein weiterer hinzukommen könnte, wenn ein Club aus der Regionalliga Nord in die 3. Liga aufsteigt.

Neben der sportlichen Qualifikation muss die Eintracht eine weitere Voraussetzungen erfüllen. So legt der Verein im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung gegenüber dem NFV seine Finanzen offen.

Dazu gehören: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ein Forderungs- und Verbindlichkeitsspiegel, eine detaillierte Finanzplanung für die Saison, Bescheinigungen der Bank, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft.

Auf den Cent genau will der Verband alle Erlöse aufgelistet sehen - unter anderem Ticketeinnahmen, Sponsorenzahlungen oder Transfererlöse.

Gleiches gilt für die Ausgaben, also: Personalkosten (Gehälter, Prämien, Versicherungsabgaben), Transfersummen, Kosten für Auswärtsfahrten, Stadion, Sportplätze. Hinzu kommen alle Verwaltungskosten.

Da der Hamburger SV II seit vier Jahren seine Regionalliga-Partien im Edmund-Plambeck-Stadion austrägt, muss sich Norderstedt um dessen Tauglichkeit keine Sorgen machen. Diese Spielstätte erfüllt alle Anforderungen in den Bereichen Sicherheit, Infrastruktur und Kapazität (maximal 5068 Zuschauer).

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird von einer Zulassungskommission des NFV überprüft, zusätzlich bewertet eine Sicherheitskommission Stadion und Platzanlage. Am 8. Mai entscheidet die Zulassungskommission über die Erteilung einer Lizenz.