Kreis Segeberg. Finanzministerin soll Musterklagen gegen die Grundsteuerreform abwarten. Wie ein Verfassungsrechtler das neue Gesetz sieht.

„Finanzministerin Monika Heinold sollte unverzüglich das Ruhen der Einspruchsverfahren gegen die Grundsteuerbescheide anordnen.“ Das fordert Alexander Blažek, Vorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein. Dann könnten die Grundstückseigentümer und die Finanzverwaltung gelassen den Ausgang der Musterverfahren gegen die Grundsteuer abwarten.

Der Grundeigentümerverband rechnet mit 100.000 Einsprüchen gegen die Bescheide zur neuen Festsetzung der Grundsteuer – schon jetzt haben knapp 70.000 Grundbesitzer den Bescheiden, die sie von den Finanzämtern bekommen haben widersprochen. Und noch ist erst knapp die Hälfte der Bescheide verschickt.

Kreis Segeberg: Grundsteuer – „Einsprüche gegen die Bescheide ruhen lassen!“

Die hohe Zahl der Einsprüche drohe, so Blažek, die ohnehin schon überlastete Finanzverwaltung komplett lahmzulegen. Haus & Grund sieht sich in seiner Kritik an der Grundsteuerreform bestätigt. „Das Grundsteuergesetz ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der renommierte Verfassungsrechtler und Steuerexperte Professor. Gregor Kirchhof“, sagt der Vorsitzende des Grundeigentümerverbands.

Haus & Grund hatte gemeinsam mit dem Steuerzahlerbund Kirchhof mit dem Gutachten beauftragt, das Ergebnis liege jetzt vor. Beide Verbände strengen Musterverfahren gegen das sogenannte Bundesmodell an, das auch Schleswig-Holstein umgesetzt hat, und fordern die Grundeigentümer auf, vorsorglich Einspruch gegen die Bescheide einzulegen.

Haus & Grund Schleswig-Holstein habe der Finanzministerin schon zweimal vorgeschlagen, die Einsprüche angesichts der Musterprozesse ruhen zu lassen – ohne Erfolg. „Wir sind nach wie vor bereit, uns mit der Finanzministerin an einen Tisch zu setzen und eine Lösung im Interesse der Eigentümer der 1,3 Millionen Grundstücke in Schleswig-Holstein und der Finanzverwaltung zu suchen“, sagt Blažek.