Norderstedt. Norderstedter bekommen fehlerhafte Benachrichtigungen für die Kommunalwahl. Was das für den Urnengang bedeutet.

Panne in der Stadtverwaltung in Norderstedt: 60.000 Wahlberechtigte in Norderstedt haben in diesen Tagen ihre Wahlbenachrichtigungen für die bevorstehende Kommunalwahl in Schleswig-Holstein am Sonntag, 14. Mai,bekommen – allerdings mit einem Druckfehler.

Ein Abendblatt-Leser: „Mir ist das gleich aufgefallen. Auf den Dokumenten stand unter Geburtsdatum des Wahlberechtigten einfach nur mein Vorname“, sagt der Mann, der gerne anonym bleiben möchte. „Ich habe sofort im Rathaus angerufen. Nicht, dass aufgrund dieses Fehlers am Ende die Wahl ungültig ist oder irgendjemand das Ergebnis anfechten kann.“

Norderstedt: Wahlbenachrichtigung 60.000 Bürger – leider mit Druckfehler

Im Rathaus ist der Fehler kurz nach dem Versand der 60.000 Benachrichtigungen auch aufgefallen. Die Dokumente wurden extern erstellt, teilt die Stadt nun mit. Auch hier gab es Bedenken wegen der möglichen Beeinträchtigung der Wahl.

Sofort sei Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport gehalten worden. Das Ergebnis: Der Fehler hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Wahlberechtigungen.

Norderstedt: Wählen ist auch mit Vorlage des Personalausweises möglich

„Auf einen Neudruck kann somit verzichtet werden“, erklärt die Stadtverwaltung. Durch den Namen, die Anschrift und die individuelle Wählerverzeichnisnummer auf den Wahlbenachrichtigungen bleiben die Wählerinnen und Wähler klar identifizierbar.

„Sowohl auf die Beantragung der Briefwahl, als auch auf die Stimmabgabe im Wahllokal hat der Fehler auf der Wahlbenachrichtigung also keine Auswirkungen“, betont die Stadt. Ohnehin könnte Wahlberechtigte jederzeit auch ganz ohne Wahlbenachrichtigungsschein zur Wahlurne kommen – man müsse einfach nur einen gültigen Personalausweis vorlegen.