Henstedt-Ulzburg. Neuer Streit um die Ostküstenleitung: Tennet bekommt keine Zufahrt zu Bauflächen. Welche Folgen die Absage haben könnte.

Es ist die nächste Runde in der jahrelangen Auseinandersetzung zwischen Henstedt-Ulzburg und dem Unternehmen Tennet. Der Stromnetzbetreiber, verantwortlich für die Planung und später den Bau der Ostküstenleitung, einer 380-Kilovolt-Trasse durch die Region, führt in diesem Frühjahr bereits vorbereitende Maßnahmen für das Großprojekt durch. Eine politisch initiierte Eilklage der Gemeinde dagegen scheiterte vor wenigen Wochen vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Nun bat Tennet um die Nutzung von zwei Wegen, um eine Fläche nahe der Norderstedter Straße erreichen zu können – dort soll eine sogenannte Startgrube für die späteren Dükerleitungen entstehen. Doch um unter anderem Baumaschinen dorthin bringen, müssen ein Teil des Suhrrehms sowie ein angrenzender Wirtschaftsweg befahren werden. Diese sind jeweils Grund und Boden von Henstedt-Ulzburg.

Ostküstenleitung: Politik in Henstedt-Ulzburg verweigert Genehmigung für Feldweg

Das bedeutete: Ohne eine Zustimmung und dann einen entsprechenden Vertrag geht nichts. Im Planungs- und Bauausschuss wurde darüber nun diskutiert – mit dem erwarteten Ergebnis. Denn die knappe Mehrheit von CDU, BFB und FDP – sie haben eine Stimme mehr als SPD, Grüne und WHU – lehnte das Ansinnen der Tennet ab.

Zuvor hatte Volker Duda, Leiter des Bauamts, erläutert: „Es ist schwierig. Wir haben keine Verpflichtung, dem zuzustimmen. Wir haben Klage erhoben gegen den vorzeitigen Maßnahmenbeginn und keinen Erfolg gehabt. Die Gründe sind bekannt. Normalerweise würden wir sagen, dass wir keine weiteren Verpflichtungen eingehen und den Planfeststellungsbeschluss abwarten.“

Eine Zustimmung „wäre perspektivisch das falsche Signal“

„Wir stimmen dem Antrag nicht zu – aus politischen Erwägungen“, sagte Jens Iversen (BfB). „Das wäre perspektivisch das falsche Signal. Wir haben vor Gericht eine Niederlage eingesteckt. Jetzt die Genehmigung zu erteilen, bedeutet, dass wir uns im Zweifel gegen eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss aussprechen. Das wollen wir nicht zementieren.“

Bekanntlich haben neben der BFB auch CDU und FDP weiterhin das Ziel, das komplette Projekt aus dem Ort zu verbannen – möglichst an die künftige Autobahn 20. Karin Honerlah, Fraktionsvorsitzende der WHU, kommentierte die Gegenseite bissig. „Wir können uns nicht weiter vergraben, wir müssen den Tatsachen ins Auge sehen. Auf uns rollt ein Planfeststellungsbeschluss zu, und wir wissen mit relativer Sicherheit, wie der aussehen wird.“

Till Klages (links), Projektleiter der Ostküstenleitung, und Volker Duda, Leiter des Bauamtes (rechts) –  das Unternehmen beantragte die Wegenutzung, um eine Baustelle zu erschließen, die Politik lehnte das im Planungs- und Bauausschuss ab.
Till Klages (links), Projektleiter der Ostküstenleitung, und Volker Duda, Leiter des Bauamtes (rechts) – das Unternehmen beantragte die Wegenutzung, um eine Baustelle zu erschließen, die Politik lehnte das im Planungs- und Bauausschuss ab. © Christopher Mey

Für die Tennet war Till Klages, der Gesamtprojektleiter, vor Ort. In den letzten zehn Jahren war er Gast unzähliger Sitzungen und Gespräche. Er deutete an, dass Henstedt-Ulzburg für den Teil der Leitung, die auf öffentlichem Grund und Boden verläuft, eine Entschädigung bekommen könnte – pro Kilometer im fünfstelligen Bereich. Und sollte an der A7 ein neues Umspannwerk gebaut werden, könnte die Gemeinde mit Gewerbesteuereinnahmen rechnen.

Dann wurde er gefragt, was denn der Plan B von Tennet sei. Denn mit einer Zustimmung wird der Netzbetreiber nicht gerechnet haben. „Sie müssen uns die Wegenutzung nicht erteilen“, räumte er ein. „Ich kann verstehen, dass Sie keinen Präzedenzfall wollen.“

Ostküstenleitung: Im Sommer wird der endgültige Beschluss erwartet

Ohne Genehmigung wird es eine mehrmonatige Verzögerung geben. Tennet könnte allerdings nun ein Besitzeinweisungsverfahren beginnen, wie Klages ankündigte. Was das bedeutet: Es werden Anträge bei der Planfeststellungsbehörde gestellt, wonach das Unternehmen nach einem erfolgten Planfeststellungsbeschluss – dieser wird für Sommer erwartet – sofort Zugriff bekäme auf die nötigen Flächen. Das ist ein scharfes Schwert. Denn auch wenn Henstedt-Ulzburg dann ein weiteres Mal vor das Bundesverwaltungsgericht zieht, dürfte Tennet währenddessen bereits bauen.

„Der Planfeststellungsbeschluss eröffnet Tennet alle rechtlichen Möglichkeiten“, konstatierte so auch Volker Duda. „Das Nein ist reine Hinhaltetaktik.“