Henstedt-Ulzburg. Gemeinde hatte Klage gegen Maßnahmen für Ostküstenleitung eingereicht. Jetzt ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts da.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Gemeinde Henstedt-Ulzburg abblitzen lassen: Rund drei Wochen, nachdem die Verwaltung eine Klage gegen den vorzeitigen Baubeginn der Ostküstenleitung eingereicht hatte, hat es nun eine Entscheidung gegeben.

„Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.000 Euro festgesetzt“, bestätigt das Bundesverwaltungsgericht auf Abendblatt-Anfrage.

Henstedt-Ulzburg: Streit um Stromtrasse – Gericht weist Klage zurück

Die eigentliche Klage, die gegebenenfalls eine Verhandlung in Präsenz erfordert hätte, wurde nicht zugelassen, berichtet Volker Duda, Leiter des zuständigen Fachbereichs für Bauen, Planen und Umwelt. „Das Gericht hat festgestellt, dass der vorzeitige Maßnahmenbeginn in Ordnung gewesen ist. Der nächste Schritt ist jetzt, dass die Planfeststellungsbehörde einen Planfeststellungsbeschluss ausstellt. Dann hätte die Gemeinde, wenn wir entscheidende Fehler sehen, die Möglichkeit zu einer Normenkontrollklage.“

Doch das wird erst in einigen Monaten, voraussichtlich dann nach der Kommunalwahl (14. Mai), der Fall sein. Gegen die Ostküstenleitung, eine umstrittene Stromtrasse, die Strom von der Ostseeregion in andere Teile des Landes transportieren soll, gibt es seit Jahren massive Widerstände in Henstedt-Ulzburg. Denn die Leitung verläuft unterirdisch als Erdkabel mitten durch die Gemeinde.

Eine knappe politische Mehrheit beschloss den Rechtsweg

Wie berichtet, hatte Anfang Januar eine knappe politische Mehrheit (CDU, FDP, BfB) in einer Sondersitzung für den umstrittenen Rechtsweg gestimmt – trotz Skepsis der Verwaltung und auch der Rechtsanwältin Angelika Leppin, die Henstedt-Ulzburg vertritt.

In den letzten Wochen hat der Netzbetreiber Tennet bereits Bäume gefällt und Knicks gestutzt, weitergehende bauliche Maßnahmen sind vorgesehen. Das Unternehmen handelt im Auftrag von Bund und Land. Und es hat stets betont, einer Klage gelassen entgegen zu sehen.

Politik sieht Gefahr weiterer Projekte in Henstedt-Ulzburg

Stephan Holowaty (FDP), Vorsitzender des Planungs- und Bauausschusses, reagierte auf die Entscheidung der Leipziger Richter. „Noch liegt uns keine Begründung des Gerichts vor, diese gilt es natürlich abzuwarten. Dennoch bin ich sehr enttäuscht.“

Er betont: „Die Gefahr, dass nach einer Erdverkabelung immer neue, bereits angekündigte Leitungsprojekte hin zu dem Umspannwerk zu einer großflächigen Überspannung der Gemeinde führen werden, ist real. Henstedt-Ulzburg droht zur ‘Strom-City’ zu werden und dies mit sinkender Lebensqualität und sinkenden Entwicklungsmöglichkeiten zu bezahlen.“

Henstedt-Ulzburg: CDU kritisiert Verhalten der Grünen zur Stromtrasse

Die CDU in Henstedt-Ulzburg erneuerte ihre Kritik an dem Verlauf der Trasse, die den Ort als Erdkabel in Düker-Leitungen unterirdisch queren soll. „Die Trasse gehört an die zu bauende Autobahn 20“, sagt die Partei in einer Mitteilung. Und sagt in Richtung der Grünen: „Über die Ostküstenleitung wird bereits seit 2015 gesprochen, da war von Energieknappheit und Krieg in der Ukraine natürlich noch keine Rede.“

Dazu werde verschwiegen, so die CDU, dass die geplante Stromtrasse nicht den Strom von Windkraftanlagen aus dem östlichen Schleswig-Holstein transportieren solle, sondern im Wesentlichen aus dem Baltic Cable, das im Sinne des europäischen Energienetzes Atomstrom aus Schweden über die Ostsee transportiere.

Die Christdemokraten sagen, es gehe nicht nur um die Trasse, sondern auch um das geplante, mehrere Hektar große Umspannwerk im Bereich Beckershof in Henstedt-Ulzburg. Auch dieses Vorhaben muss aus Sicht der Henstedt-Ulzburger CDU verhindert werden.