Norderstedt. Anmeldung muss schriftlich bis 4. April erfolgen – auch bei Feuern im privaten Garten. Diese Regeln und Einschränkungen gibt es.

Wer mag sie nicht, die traditionellen Osterfeuer? Wer schon jetzt so etwas in Norderstedt plant – etwa im privaten Garten oder auf einer Wiese – muss es bei der Stadt anmelden und dabei detaillierte Angaben machen. Außerdem sind einige Regeln bei der Organisation und Durchführung unbedingt zu beachten.

Dieses Jahr wird am Wochenende vom 8. bis 10. April Ostern gefeiert. Zumeist werden am Ostersonnabend die Osterfeuer entzündet. Der Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben der Stadt weist darauf hin, dass diese nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind und bis zum 4. April schriftlich angemeldet werden müssen. Das ist vor allem wichtig, damit Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte in Norderstedt einen Überblick über die Osterfeuer vor Ort bekommen.

Norderstedt: Wer ein Osterfeuer plant, sollte diese Regeln kennen

Die Anmeldung kann per Brief oder per E-Mail () erfolgen. Oder sie werden per Brief geschickt, an: Stadtverwaltung Norderstedt, Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben (Zimmer 109) Rathausallee 5022846 Norderstedt. Das Anmeldeformular kann auf der Webseite der Stadt heruntergeladen werden, zu finden unter Suchbegriff „Feuer machen“.

In der Anmeldung finden sich auch die Regeln der Stadt Norderstedt über Feuer im Freien. Zu diesen gehört, dass 100 Meter Mindestabstand zu Wäldern oder Reetdachhäusern zu halten ist. Bei starkem Wind darf kein Feuer gemacht werden. Und wer ein Osterfeuer plant, muss bei der Anmeldung eine Handynummer angeben, unter der er während des Termins erreichbar ist. Weitere Regeln finden sich in der Verordnung.

Im Zusammenhang mit dem Entzünden von Osterfeuern weist die Stadt auch ausdrücklich darauf hin, dass am Karfreitag (7. April) alle öffentlichen Veranstaltungen verboten sind, um dem „stillen Charakter“ des Feiertages Rechnung zu tragen.