Kreis Segeberg. Zum Fristende am 31. Januar hatten 80,1 Prozent ihre Erklärung abgegeben. Fünf Finanzämter meldeten höhere Abgabequoten.

Am Dienstag verstrich die bundesweite Frist für Eigentümerinnen und Eigentümer zur Abgabe einer Grundsteuererklärung. Und schon heute ist klar: Die Grundsteuerpflichtigen im Kreis Segeberg liegen im stabilen Mittelfeld was die termingerechte Pflichtschuldigkeit gegenüber dem Finanzamt angeht. Das zuständige Finanzamt Bad Segeberg hat die sechshöchste Quote für fristgerecht abgegebene Grundsteuererklärungen im Land Schleswig-Holstein.

Wie das Finanzministerium am Mittwoch mitteilte, liegt die Abgabequote zum 31. Januar im Bad Segeberger Amt bei 80,1 Prozent. 72.333 Erklärungen wurden abgegeben. Die Top 5 unter den 16 Finanzämtern Schleswig-Holsteins: Pinneberg mit 82,4 Prozent (51.656), Stormarn mit 81,3 Prozent (80.374), Elmshorn mit 81,1 Prozent (50.973), Lübeck mit 80,5 Prozent (54.077) und Kiel mit 80,3 Prozent (71.593).

Grundsteuer: Über Durchschnitt – Segebergs Grundeigentümer waren pünktlich

In Schleswig-Holstein sind in allen 16 Finanzämtern damit bis Fristende 986.703 Erklärungen eingegangen, das entspricht einer Abgabequote von 78,1 Prozent. Die allermeisten Menschen haben die digitale Steuererklärung (ELSTER) gemeistert: 67,3 Prozent der Erklärung kamen online, in Papierform 10,8 Prozent. Damit liegt Schleswig-Holstein über dem Bundesdurchschnitt.

„Die Abgabe hat in den letzten Wochen vor Fristende deutlich zugenommen. Mein Dank gilt allen Eigentümerinnen und Eigentümern, die sich daran beteiligt haben, dass die Umsetzung der Reform gelingt“, sagte Finanzministerin Monika Heinold. „Wer noch nicht abgegeben hat, sollte das schleunigst tun. In Einzelfällen ist auch ein Antrag auf individuelle Fristverlängerung möglich. Das gilt für private Eigentümerinnen und Eigentümer, für Unternehmen wie auch für öffentliche Stellen.“

Grundsteuer: Erinnerungsschreiben werden an Säumige versandt

Diejenigen, die nicht fristgerecht abgegeben haben, werden in den kommenden Wochen zunächst mit einem Schreiben erinnert. Für verspätet abgegebene Erklärungen können 25 Euro Verspätungszuschlag pro Monat erhoben werden. Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro festzusetzen oder die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen.

Finanzministerin Monika Heinold: „Unser Ziel ist es, die Kommunen rechtzeitig in die Lage zu versetzen, die neue Grundsteuer ab 2025 erheben zu können.“ Die kommunalen Spitzenverbände haben zugesichert, die Reform aufkommensneutral umzusetzen. Das Finanzministerium wird dafür im Laufe des Jahres 2024 ein Transparenzregister zur Verfügung stellen.