Norderstedt/Kiel. Landgericht Kiel spricht den 37-Jährigen schuldig. Er hatte unter Tränen gestanden, die Frau in Norderstedt angegriffen zu haben.

Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung hat das Kieler Landgericht einen 37-jährigen Mann zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 10. Dezember 2021 seiner 40 Jahre alten Ex-Partnerin vor deren Wohnung in Norderstedt aufgelauert und mit einem Messer auf sie eingestochen hatte. Die Frau wurde lebensgefährlich verletzt und drohte zu verbluten.

Norderstedt: Mann sticht Ex-Freundin nieder

Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt und eine Schadensersatzzahlung von 10.000 Euro an. Mit dem Urteil folgte die Kammer weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sie hatte für versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zunächst acht Jahre Freiheitsstrafe und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gefordert.

Nach der von Tränen begleiteten Entschuldigung des Angeklagten im Schlusswort und der Anerkenntnis von Schadensersatzansprüchen minderte sie den Strafantrag jedoch auf siebeneinhalb Jahre. Die Nebenklagevertretung hatte sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft angeschlossen, aber keinen konkreten Strafantrag gestellt.

Mordversuch: Der Täter stach auf die Frau ein, dann auf sich selbst

Die Verteidigung ging von gefährlicher Körperverletzung aus. Auch sie stellte keinen konkreten Antrag, sondern beließ die Höhe der Strafe im Ermessen des Gerichts.

Zu dem Angriff war es an der Straße Am Schulwald gekommen. Nach Zeugenangaben hatte der Mann die Frau attackiert und sie mit einem Messer im Oberkörperbereich verletzt. Anschließend soll er auf sich selbst eingestochen haben. Beide erlitten schwere, zunächst lebensbedrohliche Verletzungen und kamen zur medizinischen Versorgung in Krankenhäuser.

Die Frau wird wohl bleibende Schäden davontragen

Die Frau wurde bei dem Messerangriff durch eine Vielzahl von Stichen in Bauch und Brust lebensgefährlich verletzt und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Auch ihre Hände wurden bei dem Versuch, die Attacke abzuwehren, schwer verletzt, sagte der Vorsitzende Richter Sven Heitmann in der Urteilsbegründung. Die linke Hand sei fast abgetrennt worden. Im Anschluss an eine eineinhalbstündige Notoperation zur Lebensrettung hätten die Ärzte fast elf Stunden lang die Hände operiert. Die Frau erlitt nach Feststellungen der Kammer eine erhebliche Einschränkung ihrer Lebensqualität, ist erwerbsgemindert und in einer Pflegestufe.