Kreis Segeberg. Vielen Angestellten in der Gastronomie steht Urlaubsgeld zu. Wer Vorteile hat und wie hoch die Zahlung ausfallen kann.

Nach fast zweieinhalb Jahren Pandemie steht für viele Menschen die erste längere Auszeit an – ein zusätzliches Urlaubsgeld ist da hochwillkommen. Beschäftigte aus dem Kreis Segeberg sollen sich jetzt schlaumachen, ob sie die Sonderzahlung zur Jahresmitte bekommen.

Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf das Urlaubsgeld, doch in vielen Betrieben – etwa in der Ernährungsindustrie – ist die Extra-Zahlung klar tariflich geregelt“, sagt NGG-Geschäftsführerin Silke Kettner.

Urlaubsgeld: Angestellte sollen Anspruch prüfen

Im Kreis Segeberg arbeiten nach Angaben der Arbeitsagentur aktuell rund 6300 Menschen im Lebensmittel- und Gastgewerbe.

Nach NGG-Angaben beträgt das Urlaubsgeld in der schleswig-holsteinischen Ernährungswirtschaft meist zwischen 300 und 1000 Euro, laut Tarif haben Beschäftigte zumeist Anspruch auf 30 Tage Urlaub.

Tarif-Beschäftigte bekommen meist mehr Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld werde meist mit der Lohnabrechnung für Mai oder Juni überwiesen. Bei der Höhe der Extra-Zahlung seien Tarif-Beschäftigte meist im Vorteil – genauso wie bei der Zahl der Urlaubstage. „Gerade wegen der hohen Inflation ist es wichtig, dass Beschäftigte ein Extra-Urlaubsgeld erhalten“, sagt Kettner. Die Chefin der NGG-Region Hamburg-Elmshorn appelliert besonders an Azubis, Teilzeit- und Minijobber, einen „Urlaubsgeld-Check“ zu machen.

Urlaubsgeld kann auch anteilig gezahlt werden

„Wenn den Vollzeitkräften in der Firma die Sonderzahlung zusteht, dann gilt das auch für Beschäftigte mit weniger Wochenstunden. Sie bekommen das Urlaubsgeld je nach Arbeitszeit anteilig gezahlt“, so die NGG. Wer leer ausgehe, solle sich an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat wenden.

Kettner macht noch auf einen weiteren Punkt aufmerksam: „Laut Bundesurlaubsgesetz haben Beschäftigte Anspruch auf zwei Wochen Urlaub am Stück im Jahr. Diese wichtige Auszeit vom Job sollte sich niemand nehmen lassen – gerade nach fast zweieinhalb Jahren Pandemie, in denen vielen eine echte Erholung gefehlt hat.“