Norderstedt. Langzeitarbeitloser aus Norderstedt klagt gegen die Mietobergrenzen vom Jobcenter des Kreises – und bekommt Recht.

Tzyschakoff. Joachim Tzyschakoff. Ein Name, bei dem manche Sachbearbeiter in den Jobcentern der Region genervt die Augen verdrehen. Andere wiederum zollen dem Mann Respekt. „Weil sie mittlerweile wissen, dass ich mich besser im System der Arbeitsagentur, der Jobcenter und im Arbeitsrecht auskenne als sie selbst“, sagt Tzyschakoff.

Was der 63-jährige Langzeitarbeitslose aus Norderstedt gerade wieder beeindruckend unter Beweis gestellt hat. Vor dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht in Schleswig hat er in einer Eilentscheidung erwirkt, dass das Jobcenter des Kreises Segeberg ihm nach wie vor 574,20 Euro Kaltmiete für seine 67 Quadratmeter große Wohnung in Garstedt bezahlen muss. Das Jobcenter wollte ihm nur noch 530 Euro überweisen und hatte ihn aufgefordert, seine Mietkosten zu senken oder sich eine neue Wohnung zu suchen.