Norderstedt. Angestellter schloss in Abwesenheit des Chefs eigenmächtig einen Handel ab, ohne sich um die Bezahlung zu kümmern. Firmenchef freigesprochen.

Die Freude über die Hochzeitsreise auf einem Kreuzfahrtschiff währte für den frischgebackenen Ehemann nur kurz. Nach der Rückkehr in den Berufsalltag gab es Ärger für den Firmenchef. „Ich bin kein Betrüger. Mir geht es in diesem Fall um meine Glaubwürdigkeit“, grollte der Mann vor dem Amtsgericht Norderstedt.

Seit längerem bietet der Angeklagte im Kreis Segeberg handwerkliche Dienstleistungen an. „In diesem Gewerbe“, erklärte der Mann Amtsrichter Matthias Lohmann, „muss man ganz schön strampeln, um über die Runden zu kommen“. So dachte wohl auch ein Angestellter, der während der Abwesenheit des Chefs einen Handel abschloss – eigenmächtig.