Kiel/Bad Segeberg . Ein 24-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten, weil er eine 18-Jährige um 29.000 Euro prellte. Auch bei der Arbeit war er kein Vorbild.

Er war ein Experte, wenn es ums Täuschen und Schwindeln geht. Ein 24-Jähriger hat nicht nur eine 18-jährige Auszubildende um 29.000 Euro geprellt, als Security-Mann hat er es auch mit seinem Job in Bad Segeberg nicht so genau genommen. Hinter Gitter muss der Angeklagte nun aber nicht. Eine Berufungskammer des Kieler Landgerichts hob die 21-monatige Haftstrafe auf, die ein Jugendschöffengericht gegen den Betrüger verhängt hatte, und wandelte sie in eine Bewährungsstrafe um. Wenn der junge Mann während der dreijährigen Bewährungszeit monatlich 60 Euro an die Geschädigte zurückzahlt, bleibt ihm eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren erspart.

Täter und Opfer lernten sich 2015 in einem Vier-Sterne-Hotel an der Kieler Förde kennen. Sie lernte Hotelfachfrau, er lernte Koch, sie verliebte sich in ihn, einen Mann, der ihr immer neue Lügengeschichten auftischte. Zur Beerdigung seiner Oma wollte er angeblich die ganze nach Deutschland geflüchtete Familie in den Irak fliegen. 10.000 Euro machte die 18-Jährige dafür locker. Doch die Oma war schon seit Jahren tot. Zwar verdiente die Auszubildende nur 450 Euro im Monat. Doch seit ihrem 18. Geburtstag verfügte sie über 16.000 Euro. Die Eltern hatten etwas beiseitegelegt.