Kiel/Bad Bramstedt. Das Berufungsgericht in Kiel konnte die Mitschuld des getöteten Opfers nicht ausschließen und bestätigte das Urteil des Amtsgerichts Neumünster.

Im Strafverfahren um den tödlichen „Smartphone-Unfall“ auf der A 7 bei Bad Bramstedt, bei dem die Mutter (33) eines damals neun Monate alten Kleinkinds ums Leben kam, ist der Angeklagte auch in zweiter Instanz freigesprochen worden. Am Dienstag bestätigte eine Berufungskammer des Kieler Landgerichts das Urteil des Schöffengerichts, das den 72-Jährigen vor einem Jahr freigesprochen hatte. „Wir können nicht ausschließen, dass der Unfall für den Angeklagten unvermeidbar war“, begründete der Vorsitzende Gunther Döhring den Freispruch.

Selbst wenn man dem Angeklagten die Nutzung seines Handys vorwerfen könne, sei die Kammer nicht von seiner Schuld überzeugt. Das Fahrverhalten des Opfers sei ungeklärt geblieben. „Wie sich der Unfall ereignet hat, wissen wir nicht.“ Ein Kfz-Sachverständiger hatte aus dem Spurenbild am Unfallort geschlossen, dass der Polo der Frau mit nur 52 bis 62 km/h vom Standstreifen auf die Fahrbahn wechselte, als der Angeklagte ihn mit doppelter Geschwindigkeit von der Überholspur herkommend erfasste. Augenzeugen gab es keine.