Norderstedt . Bekannter hatte dem 72-jährigen Angeklagten 50.000 Euro zur Aufbewahrung anvertraut – der Norderstedter gab dem Mann nur 40.000 Euro zurück.

Die Wahrheitsfindung vor Gericht hat manchmal auch viel mit dem Bauchgefühl des vorsitzenden Richters zu tun. Nämlich immer dann, wenn man weder von der Redlichkeit des Angeklagten, noch des Klägers restlos überzeugt sein kann. Am Donnerstag hatte der Norderstedter Amtsrichter Matthias Lohmann so einen Fall vor der Richterbank des Saales F. Obwohl der Staatsanwalt eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Situation sah und – in dubio pro reo – den Freispruch des Angeklagten 72-jährigen, ehemaligen Bauunternehmers und seiner 79-jährigen Frau „mit fadem Beigeschmack“ beantragte, verurteilte Richter Lohmann den Mann wegen Unterschlagung zu 90 Tagessätzen á 90 Euro und ordnete die Einziehung von 10.000 Euro bei ihm an.

Der Angeklagte hat sein Leben lang gelogen und betrogen