Norderstedt. Nachts um 3 Uhr alarmierte er die Polizei, weil in seiner Etagenwohnung eingebrochen worden sei. Sein gesamtes Erspartes hatten die Diebe angeblich mitgehen lassen. „Etwa 3000 Euro waren weg“, bilanzierte der Beklaute sein existenzielles Desaster. Beim Anblick der aufgerissenen Kommoden und durchwühlten Schränke kam dem 30-Jährigen jedoch die verhängnisvolle Idee, aus dem Chaos Geld zu machen. Deshalb musste sich der Mann jetzt vor dem Schöffengericht Norderstedt verantworten. Der Strafvorwurf: Betrug.
Nach den staatsanwaltlichen Ermittlungen fälschte der gelernte Speditionskaufmann mittels eines Computerprogramms zwei Rechnungen über edle Chronometer, die angeblich 24.000 Euro beziehungsweise 7000 Euro gekostet hatten. Dann erstattete der Norderstedter eine Strafanzeige wegen Einbruchsdiebstahls. Bei seiner Versicherung reichte er umgehend die beiden Belege zwecks Schadensregulierung ein. Der Schaden wurde ihm allerdings nicht ersetzt, denn die Experten der Versicherung enttarnten die offenbar recht stümperhaft kopierten Belege schnell als plumpe Fälschungen. So war der Traum vom leicht verdienten Geld schnell geplatzt.
„Ich hatte damals 4000 Euro private Schulden“, entschuldigte sich der Angeklagte kleinlaut. „Von denen musste ich runterkommen.“ Außerdem quälten ihn leichte Depressionen. Ein ganzes Jahr sei er krankgeschrieben gewesen. „Der Versicherungsbetrug war ein Fehler, eine große Dummheit“, räumte er vor dem Schöffengericht ein.
Das Urteil: Ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung
Die Reue kam allerdings reichlich spät, denn der wegen Trunkenheit im Verkehr sowie zweimal wegen Körperverletzung vorbestrafte Beschuldigte stand zur Tatzeit noch in einer laufenden Bewährungszeit. Vom Amtsgericht Norderstedt war er wegen Drogenmissbrauchs zu einer Haftstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Diese Frist hätte im Mai geendet.
Beim Strafmaß folgte das Schöffengericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil: Ein Jahr und fünf Monate Freiheitsentzug auf Bewährung wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit einem versuchten Betrug. Bleibt der Angeklagte drei Jahre straffrei, wird die Strafe gestrichen. Ein Bewährungshelfer wird ihm zur Seite gestellt. Außerdem hat der Verurteilte 1250 Euro in monatlichen Raten an die Kinderkrebsstiftung zu überweisen. „Sie dürfen nicht mehr stolpern, sonst kippt alles“, mahnte der Vorsitzende Richter Dr. Lohmann den Verurteilten. „Sehen Sie zu, dass wir uns nicht mehr wiedersehen.“
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