Einzuhaltende Fristen und Ferien verzögern eine Entscheidung über Pinnau-Wiesen

Henstedt-Ulzburg. Wahrscheinlich haben die Wahlberechtigten in Henstedt-Ulzburg erst Ende des Jahres Gelegenheit, über die von der Baufirma Manke geplante Bebauung der Pinnau-Wiesen abzustimmen. Den Bürgerentscheid gibt es aber nur unter einer Bedingung: Es müssen bis zu einem noch genau zu bestimmenden Zeitpunkt mindestens 1803 Unterschriften (acht Prozent der bei der letzten Kommunalwahl ermittelten Wahlberechtigten) von Bürger vorliegen, die den Bürgerentscheid auch wollen.

Henstedt-Ulzburg ist der erste Ort in Schleswig-Holstein, in dem ein Bürgerbegehren und möglicherweise ein Bürgerentscheid zugelassen wird, obwohl jetzt bereits der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die vierte Änderung des Bebauungsplanes mit der Nummer 96 („Hofstelle Schacht – Kadener Chaussee – Hamburger Straße“) gefasst werden sollte. Erst seit 2012 ist es rechtlich möglich, auch bei diesem Verfahrensstand ein Bürgerbegehren zuzulassen. Im aktuellen Fall hatte die Landesregierung die Zustimmung gegeben, nachdem die Mehrheit der Henstedt-Ulzburger Politiker eigentlich kein Bürgerbegehren zulassen wollte.

Die Bürgerinitiative HU-Transparent will erreichen, dass die vorgestellte Bebauung der Pinnau-Wiesen gestoppt und das gesamte Baugelände naturverbundener überplant wird. Jetzt kommt es darauf an, dass es den Initiatoren des Bürgerbegehrens gelingt, möglichst viele für ihre Meinung zu interessieren. Etwa drei Monate Zeit verbleiben, um genügend Unterschriften zu sammeln, damit aus dem Begehren ein Entscheid werden kann.

Dann prüft die Kommunalaufsicht, anschließend muss eine erneute Widerspruchsfrist eingehalten werden, es folgen Sommerferien und die erneute Auslegung des Plans zum 1. September – vor Dezember, so schätzt Bürgermeister Stefan Bauer, wird es nicht zum Bürgerentscheid kommen.

Bei einem Bürgerentscheid kommt es auf die Fragestellung an. Die Frage oder die Fragen müssen eindeutig sein und sollten nicht zur Verwirrung beitragen – so wie zum Beispiel in Bad Bramstedt, als die Bürger im April vergangenen Jahres über die Zukunft des Hauses der sozialen Dienste abstimmen sollten. Die Fragestellung war so schwer zu durchschauen, dass viele offensichtlich keine Lust hatten, darüber abzustimmen. Die Beteiligung war zu gering.

In Henstedt-Ulzburg haben Initiatoren von Bürgerentscheiden in vergangenen Jahrzehnten ähnlich schlechte Erfahrungen gemacht. 1994 scheiterten zwei Bürgerentscheide mangels Beteiligung. Damals ging es um den Stopp des Rathausbaues und um den Bau einer Ostumgehung. Erfolgreicher waren die beiden Bürgerentscheide, die allerdings an die Bundestagswahlen im Jahre 2013 gekoppelt waren. Damals entschied sich eine Mehrheit der Wähler für die Abwahl von Bürgermeister Thormählen, gleichzeitig auch gegen den Wandel Henstedt-Ulzburgs von einer Gemeinde zur Stadt. Im aktuellen Fall hat die Initiative HU-Transparent die Aufgabe vor sich, auch die Wahlberechtigten aus anderen Ortsteilen für den Bau der Pinnau-Wiesen zu interessieren.

Stefan Bauer wird selbst übrigens keine Unterschrift leisten, um das Bürgerbegehren zu unterstützen. „Ich verhalte mich in diesem Fall neutral“, sagt der Verwaltungschef. Sollte der Bürgerentscheid im Sinne der Antragsteller ausgehen und die Bebauung abgespeckt werden müssen, drohen Folgekosten, weil die Firma Manke Entschädigung beantragen könnte. Diese möglichen Auswirkungen dürfen nach Angaben des Bürgermeisters aber keine Auswirkungen auf den Bürgerentscheid haben.