Das Bürgerbegehren ist Instrument der direkten Demokratie. Gibt es genügend Unterstützer, kann die politische Vertretung der Kommune das Begehren ablehnen oder annehmen. Bei Ablehnung kommt es zum Bürgerentscheid. Mit ihm können die Bürger über Fragen des eigenen Wirkungskreises entscheiden.

Bürgerentscheide sind verbindlich und einem gleichlautenden Beschluss der gewählten kommunalen Vertretung gleichgestellt. Die Verbindlichkeit von Bürgerentscheiden verhindert aber nicht, dass die Gemeinde- oder Stadtvertretung zu einem späteren Zeitpunkt einen Beschluss fasst, der das Ergebnis des Entscheids abändert oder aufhebt.