Die Hilfsfrist von zehn Minuten gilt auch für die Feuerwehren in den anderen Gemeinden im Kreis Segeberg.

Kreis Segeberg.

In Norderstedt bereitet sie nach Angaben von Wehrführer Norbert Berg keine Probleme: „Für das Stadtgebiet Norderstedt können wir die Hilfsfrist in der Regel erfüllen, weil wir mit den vier Feuerwehrhäusern in den Stadtteilen in einer sehr günstigen Lage sind.“

Für die Stadt Norderstedt gibt es bislang kein Gutachten eines externen Sachverständigen. Allerdings würde eine vergleichbare Grafik laut Berg zeigen, dass jede Straße in Norderstedt theoretisch innerhalb von zehn Minuten erreichbar sei. „Die Empfehlung, die Frist in 95 Prozent der Fälle einzuhalten, ist aber auch für uns problematisch“, sagt Berg. Bei schlechten Witterungsbedingungen oder auch mehreren großen Einsätzen gleichzeitig werde es schon mal eng. Einer möglichen Kooperation mit den Wehren in Henstedt-Ulzburg steht der Wehrführer positiv gegenüber, denn auch der Wehrführer weiß: „Die Fahrstrecke der Kameraden aus Friedrichsgabe beispielsweise zur Paracelsus-Klinik ist kürzer als die der Feuerwehr in Henstedt-Ulzburg.“ Trotzdem sei Henstedt-Ulzburgs Verwaltung hier weiter in der Verantwortung, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzubauen – zumindest solange noch kein formaler Vertrag geschlossen sei.

In Bad Bramstedt können ebenfalls alle Anwohner im Fall eines Wohnungsbrandes innerhalb von zehn Minuten mit der Feuerwehr rechnen. „Unter normalen Bedingungen halten wir die Hilfsfrist stets sein“, sagt Wehrführer Kai Harms. „Nur zu einzelnen Abschnitten auf der Autobahn schaffen wir es nicht innerhalb von zehn Minuten.“ Das sei allerdings normal, außerdem gelte die Hilfsfrist nur für einen Wohnungsbrand, der auf einer Autobahn bekanntlich nicht so häufig vorkomme!

In Kaltenkirchen hat die Feuerwehr neben der Autobahn auch im Bereich Heidkaten Probleme, dieser wird von der Wache in Alveslohe abgedeckt. Auch dort existiert kein formaler Vertrag. Sobald der neue Standort der Feuerwache an der Süderstraße fertig gestellt ist, soll die Hilfsfrist in mindestens 95 Prozent der Fälle erreicht werden.