Baumschutzsatzungen sind in der Bevölkerung ungefähr so beliebt wie eine Pkw-Maut oder Pickeln im Gesicht.

Dass der Schutz von Bäumen durchaus Sinn macht, ist trotzdem nicht von der Hand zu weisen. Natürlich ist es legitim, verhindern zu wollen, dass wild gewordene Mitbürger auf ihren Grundstücken ökologischen Kahlschlag betreiben. Ebenso, dass stadtbildprägende Bäume mal eben so gefällt werden, weil sie einem Parkplatz im Weg stehen.

Dabei sollte die Politik aber die Verhältnismäßigkeit im Auge behalten. Baumschutz ist ohnehin im Bundes- wie Landesrecht festgeschrieben. Die derzeitige Krux ist jedoch, dass je nach Einzelfall mal die Stadt, mal der Kreis über Fällanträge entscheidet. Eine städtische Baumschutzsatzung hat nur dann eine Legitimation, wenn sie ortsspezifische Umstände regelt, die vom Landes- oder Bundesrecht nicht abgedeckt sind. Wenn die Zuständigkeit in einer Behörde gebündelt ist. Und wenn gleiches Recht für alle gilt.

Davon war die Politik ausgegangen, als die Stadtvertretung am 17. Juni die Verwaltung damit beauftragte, das Verfahren zur Erstellung einer Satzung einzuleiten. In der Beratung des nun vorliegenden Entwurfs wurde deutlich, dass mit einer zusätzlichen städtischen Regelung weder das Wirrwarr der Behördenzuständigkeit entflochten werden kann, geschweige denn, dass für alle Grundeigentümer gleiches Recht gelten wird.

Erkenntniszuwachs hat noch nie geschadet. Und eine Schutzsatzung für Fraktionsbeschlüsse gibt es auch nicht. Es ist jetzt an den bisherigen Befürwortern einer Baumschutzsatzung, die neue Sachlage abzuwägen, um dann konsequent und glaubwürdig zu handeln. Dazu gehört auch, den Vorschlag des Umweltausschussvorsitzenden für ein Programm zur Förderung des Baumbestandes aufzunehmen und parteiübergreifend weiterzuentwickeln. Damit wäre Norderstedt wirklich eine Idee voraus.