Jeder Bürger hat das Recht, jene Unterlagen einzusehen, die das Ministerium für Staatssicherheit über die eigene Person angelegt hat. Anträge auf Akteneinsicht können bei der BStU in Berlin sowie in allen Außenstellen eingereicht werden. Die Dienststellen verschicken auf Wunsch die Anträge, Formulare zum Herunterladen sind im Internet unter www.bstu.de zu finden.

Die BStU fordert von den Antragstellern eine Identitätsbestätigung. Entweder muss der Personalausweis persönlich vorgelegt werden oder eine Bestätigung der Meldebehörde mitgeschickt werden. Die Akten können in Berlin oder in den Außenstellen der Behörde eingesehen werden. Der nächste Standort ist Rostock. Wer nicht zum Reisen in der Lage ist, kann Kopien anfordern.

Auch für Bürger aus den alten Bundesländern oder anderen Staaten kann es sinnvoll sein, einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen. Die Akten vermisster oder verstorbener Personen sind in der Regel nicht zugänglich. Für nahe Angehörige gelten jedoch Ausnahmeregelungen. Sie müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Innerhalb eines halben Jahres erhalten Antragsteller eine erste Auskunft darüber, ob Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zu ihrer Person angelegt wurden. Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen und den aufwändigen Vorarbeiten kann es zu einer längeren Wartezeit bis zur Akteneinsicht kommen.

Bei Rehabilitierungs- oder Wiedergutmachungsverfahren oder wenn Vorwürfe einer Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst entkräftet werden sollen, werden die Anträge vorrangig bearbeitet. Als besonders eilbedürftig gelten auch Anträge von Menschen, die ein hohes Alter erreicht haben oder sehr krank sind.

Weitere Informationen unter Telefon 030/23247000.