Gericht lehnt Schadenersatzklage der Stadt Bad Bramstedt gegen Kreditvermittler ab

Bad Bramstedt. 140.435 Euro hat die Stadt Bad Bramstedt mit einer riskanten Kreditspekulation in Schweizer Franken verloren (das Abendblatt berichtete), jetzt kommen noch einmal 14.000 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten dazu: Die Stadt ist mit einer Schadenersatzklage gegen den Vermittler der Kredite, die Bannasch AG, gescheitert. Das Landgericht München I wies die Klage als unbegründet zurück. Die Bannasch AG mit Sitz in Ottobrunn habe die Stadt Bad Bramstedt nicht falsch beraten, entschied das Gericht – so hatte es die Stadt Bad Bramstedt in der Klage dargestellt. Das Risiko eines solchen Kredits hätte dem Kämmerer der Stadt bewusst sein müssen.

Bad Bramstedt hatte seit Februar 2011 mehrere Kredite im Gesamtwert von fünf Millionen Euro in Schweizer Franken aufgenommen. Anschließend wurde das Geld in Euro umgetauscht und zur Deckung des Haushalts verwendet. Die Zinsen für Kredite in Schweizer Franken waren damals weitaus günstiger als für Euro-Kredite. Zum Leidwesen der Stadt gewann der Franken im Vergleich zum Euro an Stärke. Am Ende musste die Stadt aufgrund des verschlechterten Wechselkurses 5.199.338 Euro aufwenden, um die Kredite zurückzuzahlen. Im Vergleich zu einem ähnlichen Kredit in Euro mit teureren Zinsen blieb ein satter Verlust von 140.435 Euro.

Der lockere Umgang der Stadt Bad Bramstedt mit dem Geld ist so ungewöhnlich und haarsträubend, dass der Bund der Steuerzahler ihn als Negativbeispiel im Schwarzbuch 2013 erwähnt hat. Dort werden jedes Jahr die 100 größten Verfehlungen im Umgang mit Steuergeld angeprangert.

Bürgermeister Hans-Jürgen Kütbach bedauerte das Urteil des Richters. In Revision gehen will die Stadt aber nicht, dafür seien die Erfolgsaussichten zu gering und die Kosten von nochmals über 14.000 Euro zu hoch. „Wir haben nicht aus Trotz geklagt; ich persönlich habe mit einem anderen Urteil gerechnet“, sagte Kütbach.

Den riskanten Kredit aufgenommen hatte der Kämmerer der Stadt, Gerhard Jörck. Eine übliche Versicherung gegen Wechselkursschwankungen schloss er nicht ab. Die Entscheidung ließ er sich vom stellvertretenden Bürgermeister Burkhard Müller absegnen, Bürgermeister Hans-Jürgen Kütbach weilte im Urlaub. Später fiel der SPD das ungewöhnliche Kreditgeschäft auf, daraufhin entschied die Verwaltung, den Kredit trotz des hohen Verlustes abzulösen und zukünftig nie wieder Kredite in ausländischen Währungen aufzunehmen. Anschließend gab der Hauptausschuss der Stadt ein über 4000 Euro teures Gutachten beim Anwalt Michael Gottschalk aus Neumünster in Auftrag. Das Ergebnis: Schadenersatz könne die Stadt nur von der Bannasch AG fordern, nicht aber vom Kämmerer, dem Bürgermeister oder dessen Stellvertreter. Auf Basis dieser Einschätzung entschloss sich die Verwaltung, eine Klage auf Schadenersatz einzureichen. Vertreten ließ sie sich wiederum vom Autor des Gutachtens, Michael Gottschalk.

Bemerkenswert an dem Prozess vor dem Landgericht München ist vor allem die Aussage des einzigen Zeugens der Stadt: Kämmerer Gerd Jörck. Der, so stellte es das Gericht fest, habe von sich aus dem Gericht zahlreiche Fakten mitgeteilt, die der Stadt Bad Bramstedt zum Nachteil gereichten. Offensichtlich stellte der Kämmerer vor Gericht die Sachlage und vor allem seine Kompetenz im Umgang mit solch riskanten Kreditgeschäften anders dar als noch im Gespräch mit dem Anwalt der Stadt Bad Bramstedt. Das führte zu der paradoxen Situation, dass vor Gericht ausgerechnet der Zeuge, auf den die Stadt ihre Klage aufgebaut hatte, die Argumentation der Stadt nicht stützte.

Auch Bürgermeister Kütbach zeigte sich verwundert über die Diskrepanz zwischen den beiden Darstellungen des Kämmerers. Offensichtlich seien einige Sachen vor Gericht anders herausgearbeitet worden als im Gutachten. Bei einer Hauptausschusssitzung verkündete er laut dem SPD-Politiker Jan-Uwe Schadendorf, dass selbst der Anwalt der Stadt davon überrascht wurde. Dies sei das Ergebnis einer Nachfrage Kütbachs beim Anwalt gewesen.

Dem Abendblatt sagte Kütbach, er gehe nicht davon aus, dass Kämmerer Jörck vor Gericht Falsches erzählt habe. Aus eigener Erfahrung wisse er aber, dass der Kontext einer Befragung bei Zeugen eine Rolle spiele und eventuell dazu führe, dass ein Zeuge sich kompetenter darstelle als er sei. Eine ähnliche Vermutung äußerten SPD-Politiker Schadendorf und CDU-Fraktionsvorsitzender Werner Weiß.

Schon vor dem Gerichtsverfahren hatte das Hamburger Abendblatt berichtet, dass in das Gutachten von Michael Gottschalk nicht alle relevanten Unterlagen eingeflossen waren. So hatte die Bannasch AG in einem Newsletter vom 21. Februar 2011 ihre Kunden auf einen Artikel in einer Fachzeitschrift hingewiesen. Titel: „Kommunen in der Frankenfalle“. In dem Artikel werden die Gefahren eines Kredits in Schweizer Franken detailliert dargestellt. Im Gutachten heißt es dazu: „Der Newsletter aus dem Monat Februar 2011 liegt nicht mehr vor.“

Die Arbeit von Anwalt Michael Gottschalk wollte Kütbach auf Nachfrage nicht bewerten. Jan-Uwe Schadendorf hingegen kündigt an: „Wir werden die Rolle des Anwalts genau wie das Gerichtsurteil selbst innerhalb der Fraktion hinterfragen.“