Der Hauptausschuss des Kreises beriet über den „Fall Herbst“, ohne jedoch die Tierärztin zur Sitzung einzuladen

Kreis Segeberg. Der Hauptausschuss des Kreises Segeberg hat am Mittwochabend während einer Sondersitzung über die mögliche Rehabilitation der Tierärztin Margrit Herbst beraten. Die Fraktionen werden sich in den nächsten Tagen ihre Meinung bilden, schon jetzt wird aber Kritik am Verfahren laut. Eingeladen zu der nicht öffentlichen Sitzung waren alle beteiligten Personen – außer Margrit Herbst selbst. Heinz-Michael Kittler (Die Linke) sagt: „Es wird immer nur eine Seite angehört, und das ist auch noch die Schwächere in diesem Fall. Frau Herbst muss Gelegenheit bekommen, ihre Sicht der Dinge darzustellen.“

Der Antrag der Linken, Herbst zu rehabilitieren und auch finanziell zu entschädigen, hatte zu der Sitzung geführt. Am 7. Oktober wird es eine öffentliche Sitzung zu dem Fall geben.

Margrit Herbst hatte ab 1990 im Schlachthof von Bad Bramstedt diverse Verdachtsfälle der tödlichen Rinderkrankheit BSE festgestellt und wollte die Öffentlichkeit warnen. Dann wurde sie vom Kreis entlassen, weil sie „entgegen den Weisungen des Arbeitgebers ohne hinreichende innerdienstliche Aufklärung der BSE-Verdachtsfälle an die Öffentlichkeit getreten sei“. Noch heute glaubt die Tiermedizinerin, dass sie damals gegen ein Kartell des Verschweigens kämpfte, das Deutschland so lange wie möglich als BSE-freie Zone erhalten wollte – zumindest in den Medien und in den Akten. Konkret wirft sie ihren damaligen Vorgesetzten vor, die Verdachtsfälle vertuscht, sie gemobbt und unter Druck gesetzt zu haben. Margrit Herbst wurde inzwischen mit vielen Preisen geehrt, darunter der Whistleblower-Preis der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler.

Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Henning Wulf (CDU), sieht auch nach der Ausschusssitzung keinerlei Notwendigkeit, Margrit Herbst zu rehabilitieren. „Es gibt keine neuen Erkenntnisse. Die alles entscheidende Frage habe ich mit Margrit Herbst schon 1999 im persönlichen Gespräch geklärt.“ Demnach habe der damalige Landrat Georg Gorrissen Margrit Herbst in einem Gespräch die Vollmacht erteilt, alles Notwendige zu tun, um künftige BSE-Verdachtsfälle untersuchen zu lassen. Das habe sie aber nicht getan und damit theoretisch die gesamte Öffentlichkeit gefährdet. Stattdessen habe sie sich an die Medien gewandt. Dies sei der Grund für die Kündigung gewesen.

Margit Herbst sieht das anders und hätte sich gerne verteidigt. Vom Hamburger Abendblatt mit der Aussage Wulfs konfrontiert, sagt sie: „In dem Gespräch hat Landrat Gorrissen mir lediglich seine Unterstützung versichert. Eine Vollmacht habe ich nie bekommen.“ Tatsächlich sei sie einen Tag nach dem Gespräch „strafversetzt“ worden. Statt lebende Tiere zu inspizieren, habe sie am Schlachtband bereits tote Tiere kontrollieren müssen; obwohl sie aufgrund körperlicher Beschwerden kaum mehr dazu in der Lage gewesen sei. Auch der Vorwurf, sie habe womöglich Konsumenten gefährdet, weil sie ihre Vollmacht nicht genutzt habe, sei Unsinn. „Dort am Schlachtband kann kein Tierarzt der Welt BSE-Verdachtsfälle diagnostizieren. Die Symptome können nur am lebenden Tier festgestellt werden.“ Laut Wulf wurde diese Gretchenfrage in der Ausschusssitzung vom Leiter des Veterinäramts, Kurt Warlies, anders beantwortet. Demnach hätte Margrit Herbst auch nach ihrer Versetzung die Möglichkeit und Pflicht gehabt, BSE-Verdachtsfälle anzuzeigen.

Margrit Herbst glaubt nicht, dass die Informationsveranstaltung für die Kreispolitiker ihr eine faire Chance geboten hat. „Ich würde gerne meine Sicht der Dinge darstellen. So geht die Vertuschung weiter wie eh und je – bis die damals Verantwortlichen nicht mehr für eventuelle Creutzfeldt-Jakob-Erkrankungen zur Rechenschaft gezogen werden können.“ Die gesamte Argumentation Wulfs sei arrogant.

Der kann die Vorwürfe nicht nachvollziehen. „Margrit Herbst hat vor Gericht genug Zeit gehabt, sich zu äußern“, sagt Wulf. Die Gerichtsurteile hätten dem Ausschuss genauso vorgelegen wie Informationen der Linken. Außerdem sei die damals zuständige Sachbearbeiterin des Kreises befragt worden. „Wir sind kein Tribunal, das die Gerichtsurteile zurücknehmen kann“, sagt Wulf. Die Anschuldigungen von Margrit Herbst seien nicht bewiesen.

Tatsächlich bestätigten zwei Gerichtsurteile die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Ebenso scheiterte aber der Schlachthofbetreiber mit seinen Schadenersatzansprüchen gegen Margrit Herbst. Ihr Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens lehnte das Landesarbeitsgericht Kiel ab, weil die Urteile bereits rechtskräftig waren. Das Gericht empfahl dem Kreis jedoch eine Reintegration von Margrit Herbst, die Kündigung habe auf einer falschen Darstellung des Landwirtschaftsministeriums zu den Untersuchungen der BSE-Verdachtstiere beruht.

Patrick Breyer von den Piraten setzt sich ebenfalls für Herbst ein. Der Landtagsabgeordnete will das Landwirtschaftsministerium nun zu einer Richtigstellung in der Sache bewegen. Außerdem hat er Ministerpräsident Albig bereits vergebens aufgefordert, Margrit Herbst zu entschädigen.