Noch immer empören sich die Anwohner der B 206 über den Straßenstrich vor ihrer Haustür. Das LBV will nun doch keine Ordnungswidrigkeiten bestrafen, sondern Unterlassungsverfügungen ausstellen.
(slü)
Noch immer empören sich die Anwohner der B 206 über den Straßenstrich vor ihrer Haustür. Das LBV will nun doch keine Ordnungswidrigkeiten bestrafen, sondern Unterlassungsverfügungen ausstellen.
(slü)
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