Die Mitglieder des Kreistags werden von den Bürgern alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl bestimmt. Die Kreisordnung regelt ihre Rechte und Pflichten.

Die Aufgaben der Kreistagsabgeordneten sind es, die Ziele und Grundsätze für die Kreisverwaltung festzulegen. Somit treffen die Abgeordneten alle wichtigen Verwaltungsentscheidungen und überwachen deren Durchführung.

Die Pflichten der Abgeordneten lassen sich im Wesentlichen in drei Punkten zusammenfassen: Sie sollen nach ihrer Überzeugung frei entscheiden, wobei das Wohl der Bewohner im Vordergrund stehen soll. Sie unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet sie dürfen nicht außerhalb der Sitzungen über nicht-öffentliche Beschlüsse sprechen. Und Kreistagsabgeordnete können unter bestimmten Bedingungen von Entscheidungen ausgeschlossen werden. Das ist der Fall, wenn der Politiker befangen ist. Also er selbst, sein Partner oder ein naher Verwandter durch eine Entscheidung einen Vorteil oder Nachteil ziehen würde.

Der Kreistag ist das politische Gremium der Abgeordneten. Er wird von seinem Vorsitzenden, dem Kreispräsidenten, einmal im Quartal einberufen. Die Sitzungen sind öffentlich. Zudem treffen sich die Abgeordneten in Ausschüssen, in denen sie die Beschlüsse für den Kreistag vorbereiten.