Kreistagsabgeordnete üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Das heißt: Sie bekommen keinen Lohn, werden aber für ihre Arbeit entschädigt. Was einem Abgeordneten des Kreises zusteht, ist in der Kreisordnung und der Entschädigungsverordnung des Landes geregelt. Danach sind die Politiker unter anderem für Reisekosten, anfallende Kosten für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen zu entschädigen. Selbstständige können den Verlust ihrer Einnahmen geltend machen. Für ihren zeitlichen Aufwand und die Arbeitsleistung bekommen die Abgeordneten eine Pauschale.

Die Höhe der Pauschale, die Abgeordnete im Kreis Segeberg erhalten, beträgt 120 Euro pro Monat. Zusätzlich erhalten sie 21 Euro pro Sitzung sowie eine monatliche Pauschale von 30 Euro für das Ausdrucken von Unterlagen, die ihnen auf elektronischem Wege zugegangen sind. Die Fraktionsvorsitzenden bekommen eine monatliche Pauschale von 683,50 Euro plus Sitzungsgeld von 21 Euro. Die Ausschussvorsitzenden erhalten eine zusätzliche Pauschale von 136,70 Euro.

Der Kreispräsident erhält eine Aufwandsentschädigung von 1367 Euro im Monat sowie ebenfalls 21 Euro Sitzungsgeld. Für Repräsentationsaufgaben gibt es kein Extrageld.