Die Besoldungsgruppe der Landräte ist von Kreisen mit bis zu 150.000 Einwohnern die B5 (monatlich 7798,60 Euro), in Kreisen mit mehr Einwohnern B6 (8235,94 Euro). Hinzu kommen gegebenenfalls Familienzuschlag und Aufwandsentschädigung.
Die Besoldungsgruppe der Landräte ist von Kreisen mit bis zu 150.000 Einwohnern die B5 (monatlich 7798,60 Euro), in Kreisen mit mehr Einwohnern B6 (8235,94 Euro). Hinzu kommen gegebenenfalls Familienzuschlag und Aufwandsentschädigung.
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