Der Kreis Segeberg wird in der neuen Tabelle der Mietobergrenzen in sieben Wohnungsmarkttypen aufgeteilt, in denen jeweils unterschiedliche Mieten als Grenze festgelegt werden. Dabei gibt es jeweils fünf unterschiedliche Wohnungsgrößen (von einer bis fünf Personen), deren maximaler Mietbetrag sich jeweils am örtlichen Markt ausrichtet.

Die Mietobergrenzen für Norderstedt bewegen sich dabei zwischen 433 Euro (bisher: 359 Euro) für eine Person und 770 Euro (bisher: 712 Euro) für fünf Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, in Henstedt-Ulzburg, Ellerau und Alveslohe wären es 346 Euro für eine Person (bisher 334 Euro) und 975 Euro (bisher 860) für fünf Personen.

Die genauen Zahlen der Vorlage für den Sozialausschuss finden sich auf der Internetseite des Segeberger Kreistages unter der Adresse http://kreis-se.info/bi/allris.net.asp (Menüpunkt Vorlagen, DrS/2014/071).