Es hat lange gedauert, bis Kreispolitik und Verwaltung nun neue Mietobergrenzen gefunden haben.

Das ist kein Wunder, schließlich müssen viele Aspekte bedacht werden. Die Mieten, die von den Ämtern für sogenannte Leistungsempfänger gezahlt werden, dürfen nicht zu niedrig sein. Denn dann müssen möglicherweise zu viele Betroffene umziehen. Der Umzug darf aber nur der absolute Ausnahmefall sein, denn die Menschen befinden sich ohnehin am unteren Rand der Gesellschaft.

Die Mietobergrenzen dürfen aber auch nicht zu hoch angesetzt werden. Denn die Vermieter richten sich nach den Tabellen der Ämter, und so steigen die Mieten der Wohnungen automatisch an. Das wird auch jetzt wieder passieren und hat dann wieder auch Auswirkungen auf diejenigen, die keine Leistungen beziehen, sondern die Mieten selbst tragen müssen.

Zweierlei Schlussfolgerungen sind aus dem jetzigen Zahlenwerk zu ziehen. Zum einen müssen die Ämter weiterhin Augenmaß an den Tag legen. Denn die Grenzen zeigen ja nur an, bis zu welcher Miete nicht extra geprüft werden muss, ob die Wohnung angemessen ist. Wenn jemand einen neuen Antrag stellt oder sich bei ihm die Verhältnisse ändern, weil etwa die Kinder ausziehen, müssen die Ämter weiterhin genau schauen, ob der Wohnraum angemessen ist. Zum anderen kommt es darauf an, die Versäumnisse der vergangenen Jahre zu erkennen. Die Mieten auf dem freien Markt sind gerade in Norderstedt, aber auch im gesamten Hamburger Umland so sehr gestiegen, dass nur ein vernünftiger sozialer Wohnungsbau etwas ändern kann.