Das Verursacherprinzip beim Verbraucherschutz ist eine sehr sympathische Sache. Wer den Verbraucher behumst oder in die Irre führt, zahlt.

Das birgt enormes Potenzial. Denken wir nur allein an all jene undurchsichtigen Finanzprodukte, die die Bauernfänger auf den Markt schmeißen, um dem Verbraucher den ersparten Notgroschen abzupressen. Wenn jeder erwischte Bauernfänger zur Strafe die Verbraucherzentralen mitfinanzieren müsste – die Verbraucherschützer wären auf Jahre saniert.

Doch ganz so einfach ist es nicht. Kartellbußen, die Abschöpfung von Unrechtsgewinnen oder Finanzierungsbeiträge der Wirtschaft können nur eine Säule in der Finanzierung der Verbraucherberatung bilden. Der Schutz des Verbrauchers ist zunächst eine Aufgabe für die Allgemeinheit. Schließlich hat der Verbraucher eine unabhängige Beratung bitter nötig. Niemand kann sich eine zu große finanzielle Nähe der Verbraucherzentralen zum „Verursacher“ des Verbraucherfrustes wünschen. Am Ende würde es noch so laufen wie beim ADAC.

Die institutionelle Förderung, also Steuergeld, macht im Budget der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein derzeit etwa 19 Prozent aus. Es ist richtig, dass die Landesregierung per Gutachten nun prüft, wie gut dieses Geld eingesetzt wird. Doch am Ende wird die Erkenntnis stehen, dass unabhängiger und ernst gemeinter Verbraucherschutz mehr kostet als 699.000 Euro per anno.