Kontrolle ist gut, verantwortungsvolles Handeln ist besser. Der Test unserer 17-jährigen Praktikantin hat gezeigt: Minderjährige kommen problemlos an Wodka, Korn und Co.

Nur zweimal musste unsere Testkäuferin ihren Ausweis vorzeigen, hat aber auch hier anstandslos den Schnaps bekommen. In den anderen Fällen haben die Frauen und Männer an der Kasse den Altersnachweis gar nicht erst verlangt – und damit gegen das Verkaufsverbot für Hochprozentiges an Minderjährige verstoßen.

Es ist richtig, wenn die Kommunen kontrollieren, ob das Verbot eingehalten wird. In Niedersachsen haben die Kontrollen dazu geführt, das weniger Schnaps an Jugendliche verkauft wird.

Doch das können nur Stichproben sein. Filialleiter, Tankstellenbetreiber und Ladeninhaber müssen ihre Kassierer eindringlich auf die Gesetzeslage hinweisen. Sie müssen sich die Ausweise zeigen lassen, auch wenn Kunden meckern, sie allein an der Kasse sind und die Schlange lang ist. Das ist verantwortungsbewusstes Handeln, das zudem vor Kündigung und Bußgeld schützt. Doch der Appell geht auch an die Erwachsenen. Sie dürfen sich nicht missbrauchen lassen und Minderjährige mit Schnaps versorgen.