Das Urteil ist gesprochen - geklärt ist nichts. Auch nach dem erlassenen Strafbefehl des Amtsgerichts Norderstedt kann in Henstedt-Ulzburg niemand sagen, wie es weitergehen soll. Die Situation ist also für alle Beteiligten nach wie vor ungewiss.

Fragwürdig ist das Vorgehen des Norderstedter Amtsgerichts. Es ist rechtlich einwandfrei, dass nur die unmittelbar Beteiligten von dem Strafbefehl in Kenntnis gesetzt werden - in diesem Falle also Torsten Thormählen, sein Anwalt und die Staatsanwaltschaft. Dass aber der Arbeitgeber des suspendierten Bürgermeisters das Ergebnis aus der Presse erfährt, ist zumindest moralisch fragwürdig. Hier ist die Verhältnismäßigkeit in Frage zu stellen.

Aber das ist zweitrangig. Wichtiger ist die Feststellung, dass Henstedt-Ulzburg in einer sehr schwierigen Lage steckt. Die Bürger alleine haben es jetzt in der Hand, ob das Rathaus auf absehbare Zeit wieder einen Chef bekommt oder nicht. Die Politiker haben mit ihrem Beschluss, den Bürgern die Entscheidung zu überlassen, das Heft des Handelns aus der Hand gegeben.

Sollte die Mehrheit am 22. September gegen die Abwahl des Bürgermeisters stimmen - und das ist nicht undenkbar, wenn es bis dahin noch keine Hauptverhandlung gegeben hat -, bleibt Henstedt-Ulzburg ein Spielball der Politik. Im Rathaus würde dann möglicherweise für Jahre die starke ordnende Hand fehlen. Das ist ein Horrorszenarium, zumal die politischen Strömungen nicht einzuordnen sind. Es kann aber natürlich auch ganz anders kommen. Warten wir es ab.