Rund 5000 Wähler mehr als vor fünf Jahren entscheiden, wer in den Städten, Gemeinden und im Kreistag das Sagen hat

Kreis Segeberg . 2,4 Millionen Schleswig-Holsteiner können entscheiden, wer vor ihrer Haustüre künftig das Sagen hat, wer in den Kommunen und Kreisen regiert: Am Sonntag, 26. Mai, ist Kommunalwahl. Das ist die gemeinsame Bezeichnung für die Wahlen zu den Ortsparlamenten und zu den Kreistagen. Im Kreis Segeberg dürfen 218.807 Menschen wählen. Das sind etwa 5000 Wähler mehr als vor fünf Jahren. Aber 2008 nahm noch nicht einmal die Hälfe der Wahlberechtigten diese Möglichkeit wahr.

Die Parteien haben sich in den vergangenen Wochen bemüht, mehr Menschen für die Politik zu interessieren. Sie haben versucht, den Bürgern klarzumachen, dass in den Kommunalparlamenten Dinge geregelt werden, die alle direkt und unmittelbar angehen.

Ein Trend hat sich in den vergangenen Jahren geradezu verselbstständigt: In immer mehr Orten gibt es neben den etablierten Parteien Wählergemeinschaften. Das hat in manchen Orten zu einer gewissen Unberechenbarkeit der Kommunalpolitik geführt. Denn die Mehrheitsverhältnisse sind oft nicht klar ausgeprägt, weil sich die Sitze in den Ortsparlamenten auf viele verschiedene Fraktionen verteilen.

In einigen Orten stehen nur Wählergemeinschaften zur Wahl

In 85 Orten im Kreis Segeberg treten Wählergemeinschaften an. In einigen Orten können die Wähler ihre Kreuze nur bei Wählergemeinschaften machen. Die CDU bewirbt sich in 52 Städten und Gemeinden um die Sitze in den Ortsparlamenten, die SPD in 33 Orten, die FDP in 14, Bündnis 90/Die Grünen in fünf und die Partei Die Linke in zwei Orten. Die Piratenpartei tritt nur für die Wahl zum Kreistag an.

Kleinen Parteien und Wählervereinigungen wird der Sprung in die Ortsparlamente erleichtert: Die Fünf-Prozent-Hürde gibt es nicht mehr. Stattdessen gibt es eine von Wahlbeteiligung und Parlamentsgröße abhängige Sperrklausel, die zwischen einem und zwei Prozent der Stimmen liegt. Ein Beispiel: In Norderstedt tritt erstmals die Wählergemeinschaft "Wir in Norderstedt" an. Je nach Wahlbeteiligung reichen ihr 800 bis 2400 Stimmen, um ins Stadtparlament einziehen zu können.

Für den Segeberger Kreistag haben sich keine Wählergemeinschaften beworben. Vor fünf Jahren konnten die Wähler gleich mitentscheiden, wer Landrat im Kreis Segeberg werden soll, bei dieser Wahl haben sie nur indirekt die Möglichkeit, eine Entscheidung zu treffen: Im kommenden Jahr wird der Landratsposten erneut vergeben, wählen dürfen aber nur die Mitglieder des Kreistages. Somit fällt am Sonntag eine Vorentscheidung: Die stärkste Fraktion hat die größten Chancen, "ihren" Kandidaten durchzubringen. Bisher hat sich nur die SPD zu einer Wiederwahl von Landrätin Jutta Hartwieg bekannt.

Schon jetzt steht fest, dass in Kaltenkirchen am Wahlabend kein Endergebnis vorliegen wird. Nach dem Tod des SPD-Direktkandidaten Manfred Littau wird im Wahlkreis 4 (Rathaus) erst am 16. Juni über den Sitz in der Gemeindevertretung abgestimmt. Am Sonntag machen die Bürger im Wahlkreis 4 nur ihr Kreuz für die Kreistagswahl. Die SPD schickt am 16. Juni die Kandidatin Fidan Akar ins Rennen.

In Schmalfeld stimmen die Wähler gleichzeitig über eine mögliche Erhöhung der Gasproduktionsmenge der Biogasanlage ab.

Wie schon 2008 dürfen bei den Wahlen am 26. Mai auch wieder die Jugendlichen ab16 Jahren abstimmen. Alle Wahlberechtigten haben in den vergangenen Wochen ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten, auf denen der Standort des jeweiligen Wahllokales aufgeführt ist. Mit dieser Karte und einem Personalausweis - nach dem in den Wahllokalen in der Regel aber nur gefragt wird, wenn der Wähler nicht im Wahlverzeichnis eingetragen ist - können die Wähler am Sonntag zwischen 8 und 18 Uhr wählen.

Je kleiner der Ort, desto mehr Stimmen sind zu vergeben

Jeder Wähler bekommt zwei Stimmzettel: Einen für die örtliche Wahl zum Stadt- oder Gemeindeparlament, einen für die Wahl zum Kreistag. Bei der Wahl zum Kreistag dürfen die Wähler nur ein Kreuz machen. Bei der Ortswahl gibt es erhebliche Unterschiede. In Orten mit mehr als 10.000 Einwohnern - zum Beispiel in Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen und Bad Bramstedt - darf jeder Wähler nur eine Stimme für jeweils einen Direktkandidaten abgeben. Das bedeutet: Wer einer kleinen Partei oder Wählergemeinschaft eine Stimme geben will, muss den jeweiligen Direktkandidaten wählen - auch wenn klar ist, dass dieser Kandidat keine Chance hat, in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen zu bekommen. Er hat aber die Chance, über die Kandidatenliste ins Ortsparlament einzuziehen.

In kleineren Orten sieht es anders aus. Jeder Wähler hat so viele Stimmen wie unmittelbar Vertreter im Wahlkreis zu wählen sind. Je kleiner der Ort, desto mehr Stimmen sind zu vergeben. Die Möglichkeiten reichen von zwei bis sieben Stimmen. Allerdings darf nur jeweils eine Stimme für einen Bewerber abgegeben werden; das "Häufeln" (Kumulieren) ist nicht zulässig. Es ist jedoch möglich, die Stimmen auf die Bewerber verschiedener Parteien oder Wählervereinigungen zu verteilen (Panaschieren). Es lohnt sich, die Wahlzettel genau zu studieren. Dort gibt es entsprechende Hinweise.

In den ehrenamtlich verwalteten Gemeinden ist die Zusammensetzung der Parlamente auch ausschlaggebend für die Wahl der Bürgermeister, die nicht direkt von den Bürgern gewählt werden. Das Vorschlagsrecht hat die stärkste Fraktion.