Das Landgericht verurteilt den Familienvater aus Norderstedt nach dem Tod seiner Frau Bärbel wegen Totschlags.

Norderstedt/Kiel . Richter Jörg Brommann sprach das Urteil am Freitag um 12 Uhr: Der Norderstedter Heinrich W. muss die nächsten sieben Jahre im Gefängnis verbringen. Das Landgericht Kiel hält den 49 Jahre alten Elblotsen für schuldig, am 16. August 2012 seine Ehefrau Bärbel im Reihenhaus der Familie am Weg am Denkmal so schwer verletzt zu haben, dass sie drei Tage später in einem Krankenhaus starb.

Das Urteil gegen den geständigen Familienvater lautet auf Totschlag. Staatsanwaltschaft Michael Bimler hatte neun Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger Winfried Günnemann und Hartmut Jacobi hatten auf eine Tat im Affekt plädiert und das Strafmaß ins Ermessen des Gerichts gestellt.

Der 49-Jährige nahm das Urteil gefasst auf. Für ihn sprachen nach Ansicht des Gerichts unter anderem sein schnelles und umfassendes Geständnis und seine Bemühungen, sich zu entschuldigen. Sowohl der Staatsanwalt als auch die Nebenklage wollen nun eine Revision prüfen. Staatsanwalt Michael Bimler sprach zwar von einem milden Urteil. Es sei aber noch vertretbar.

Nach Überzeugung des Gerichts packte der Angeklagte seine Frau am 16. August 2012 in deren Haus in Norderstedt am Hals, würgte sie und schlug ihren Kopf mehrfach gegen den Boden, weil er sich gedemütigt fühlte.

Das christlich geprägte Paar war seit 1987 verheiratet. Doch die Ehe zerbrach, als er sich 2008 in ein junges Mädchen verliebte. Seine Frau setzte die Trennung durch und wollte die Scheidung. Doch der stark narzisstisch geprägte Angeklagte habe mit seinem Schicksal gehadert und die Entscheidung seiner Frau nicht akzeptieren können, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Brommann. Zwei Tage nach einem gescheiterten gemeinsamen Termin bei ihrer Scheidungsanwältin stand er wieder vor ihrer Tür.

"Ausgerechnet in dieser Konfliktlage, zwei Tage nach dem Scheidungsgespräch (...), kränkt sie ihn, trifft seinen wunden Punkt und bringt ihn dazu, sich an ihr zu vergreifen", sagte Brommann. Auch deshalb gehe das Gericht - anders als Staatsanwalt und Nebenklage - von einem minderschweren Fall des Totschlags aus.

Eine Affekttat, die der Angeklagte glauben machen wollte, schloss die Kammer aber ebenso aus wie eine krankhafte Persönlichkeitsstörung des voll schuldfähigen Angeklagten.

Nach Feststellungen des Gerichts stand der an depressiven Episoden leidende Elblotse mit dem Rücken zur Wand: Wegen eines Beinahe-Unfalls war er vom Dienst suspendiert, das Aus im Beruf drohte. Die Kirchengemeinde erteilte ihm wegen seiner Neigungen zu jungen Mädchen Hausverbot. Er war sozial isoliert, sein Familienleben zerstört. "Die Trennung war unaufhaltsam", sagte der Kammervorsitzende. Der Angeklagte habe sich dieser Situation immer wieder verschlossen. In seiner Frau wiederum wuchsen Zorn und Hass auf den Angeklagten.

Als der 49-Jährige am Tattag im Haus seiner Frau ins Obergeschoss in eines der Kinderzimmer will und sie ihm zu verstehen gibt, dass er nicht mehr dort wohnt, fühlt er sich von ihr gehänselt. Er stürzt, so die Darstellung des Gerichts, die Treppen hinab, packt die körperlich deutlich Unterlegene am Hals. Als sie sich wehren und um Hilfe schreien will, drückt er mindestens drei Minuten lang zu.

Nach der Tat alarmierte er die Polizei. Beim Notruf erklärt er ohne Gefühlsregungen, er habe seine Frau gewürgt: "Das ist billiger als ein Scheidungsanwalt - die Axt im Haus erspart die Scheidung."

Nach Auffassung des Gerichts war das Verhalten des Opfers "der Funke, der den Sprengkörper entzündet hat" - eine Einschätzung, die der Anwalt der Angehörigen der Getöteten scharf kritisierte. "Meine Mandanten fühlen sich durch diese Begründung wie vor den Kopf geschlagen", sagte Nebenklagevertreter Ulrich Warncke