Im Falle eines Wildunfalls muss der zuständige Jäger, Wildhüter oder Jagdpächter verständigt werden - dies geschieht in der Regel über eine Meldung bei der Polizei.

Es ist die Pflicht eines Jägers, bei Wildunfällen das betroffene Tier zu versorgen und diesem notfalls den Gnadenschuss zu geben. Ist - wie in Wakendorf II - das Schwein verletzt und flüchtig, muss dieses gesucht und dann entweder erlegt oder zumindest untersucht werden.