Die Vergabeordnung legt fest, wie die Stadt Norderstedt Bauprojekte und Dienstleistungen vergeben, Büromaterial einkaufen und Fahrzeuge beschaffen muss. Die Vorgaben sind in einer Dienstanweisung festgehalten, die ständig aktualisiert wird.

So können die Mitarbeiter des Norderstedter Bauamtes Aufträge bis zu einer Summe von 500 Euro direkt erteilen. Bis zu 30.000 Euro reicht die Freihändige Vergabe, dabei müssen mindestens drei Angebote eingeholt werden.

Die Beschränkte Ausschreibung ist bis zu einer Auftragssumme von 200.000 Euro möglich. Übersteigen die Ausgaben wie beispielsweise beim Ausbau des Knotens Ochsenzoll die Fünf-Millionen-Grenze, ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich.

Der Oberbürgermeister und die beiden Dezernenten können allein über die Vergabe von Bauleistungen bis zu einem Wert von einer Million Euro und Dienstleistungen bis zu 150.000 Euro entscheiden. Ist die Summe höher, sind die Politiker gefragt. Für Amtsleiter halbieren sich die Summen, ein Sachbearbeiter kann ein Bauprojekt bis zu 125.000 Euro vergeben.