Videoüberwachung in Aufzügen ist ein leidiges Thema für den Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert. "Wir erleben es häufig, dass in Hotels oder anderen öffentlichen Bereichen Aufzüge videoüberwacht sind - aus unserer Sicht unzulässig."

Die Überwachung des Aufzuges in Norderstedt sieht Weichert unproblematisch. "Der Paragraf 20 des Landesdatenschutzgesetzes deckt die Überwachung eines Aufzugs, der irgendwo in der Pampa steht, durchaus ab." Die Überwachung müsse nur deutlich kenntlich gemacht werden, damit Bürger wissen, dass sie gefilmt werden und "nicht im Aufzug in der Nase popeln".

Außerdem müsse sichergestellt werden, dass ein privates Sicherheitsunternehmen die über die Kamera gesammelten Daten nach einem angemessenen Zeitraum wieder lösche.