Ein Sonderausschuss soll die Hintergründe des Segeberger Kinderschutzfalles klären

Bad Segeberg . Das Kreisjugendamt soll mehr Personal bekommen. Das ist eine der Folgen aus dem viel diskutierten Kinderschutzfall, der unter dem Schlagwort "Segeberger Kellerkind" in ganz Deutschland Schlagzeilen gemacht hat. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Segeberg billigte die Schaffung von zusätzlichen 13,1 Vollzeitstellen, von denen 3,5 auf drei Jahre befristet sind. Rund 705 000 Euro Personalausgaben zusätzlich sollen dafür zur Verfügung gestellt werden. Dieser Beschluss muss allerdings noch vom Kreistag abgesegnet werden.

Eine Grundsatzdebatte über den Fall des dreijährigen Jungen, der von seiner Familie in einem verdreckten Kellerraum gesperrt worden war, und mögliche Versäumnisse oder Fehler der Behörde gab es im Sitzungssaal des Kreistages allerdings nicht. Die Debatte wird in den nächsten Wochen hinter verschlossenen Türen geführt: Mit großer Mehrheit folgten die Politiker dem Vorschlag des Ausschussvorsitzenden Gerd-Rainer Busch auf Gründung eines Unterausschusses, der diesen Fall aufarbeiten soll. Zehn Mitglieder beschäftigen sich von Mitte Dezember an intensiv mit der Problematik.

Das späte Einberufen eines Sonderausschusses begründet Busch mit den erst vor wenigen Tagen getroffenen Aussagen des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten, dass sich ausschließlich der Jugendhilfeausschuss mit allen Facetten des Falles ausführlich beschäftigen dürfe. "In dem Sonderausschuss kann mit zehn Leuten effektiver gearbeitet werden als im großen Ausschuss mit 27 Personen", sagt Gerd-Rainer Busch. Auffällig: Mit Henning Wulf entsendet die CDU einen Kreispolitiker, der dem Jugendhilfeausschuss nicht angehört, somit auch keine persönlichen Einzelheiten dieses Falles erfahren dürfte.

Die anvisierten sieben Reformvorschläge ("Bausteine") für eine Optimierung der Arbeit des Jugendamtes wurden deshalb nur ansatzweise beschlossen: Neben einer Personalaufstockung wurden lediglich weitere 40 000 Euro für Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bewilligt. Alle Mitarbeiter, die im sozialpädagogischen Dienst tätig sind, müssen elf ganztätige Veranstaltungen besuchen, in denen es unter anderem um die Risikoeinschätzung und das Vorgehen bei Kinderschutzfällen geht. 60 Personen werden auf diese Weise weitergebildet - darunter auch Mitarbeiter von Trägern der freien Jugendhilfe, die im Auftrage des Kreises Segeberg arbeiten. Die Landrätin wurde ermächtigt, den Auftrag sofort zu erteilen.