Der Etikettenhersteller zahlt Gehälter nicht fristgerecht. Aufträge fehlen, die Umsätze sinken. Der erste hat einen Anwalt eingeschaltet.

Norderstedt. Die Beschäftigten von Stielow haben Ende September vergeblich auf ihr Gehalt gewartet. "Wir sind leider nicht in der Lage, das Netto-September-Gehalt 2012 für alle - inklusive der Geschäftsleitung - pünktlich auszuzahlen", schrieb Raymond Vogt, Geschäftsführer des Norderstedter Etikettenherstellers, in einer E-Mail an die rund 60 Mitarbeiter.

Viele von ihnen befürchten nun, dass die ausbleibende Gehaltszahlung der Anfang vom Ende ist, und sie ihre Arbeitsplätze in den Betriebsräumen an der Werkstraße verlieren werden.

Als Grund für den Gehalts-Aufschub nennt der Geschäftsführer fehlende Aufträge. Für die Beschäftigten ist das der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Seit Jahren habe das Unternehmen mit sinkenden Umsätzen zu kämpfen, sagen Beschäftigte, die ihre Namen nicht nennen wollen. Angefangen habe der "Absturz" der Firma Stielow Label & Logistik GmbH, als im März 2009 Kurzarbeit eingeführt werden musste. Zwei Jahre hätten die Mitarbeiter nur eingeschränkt arbeiten können und finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Bis dahin angefallene Überstunden und Resturlaubstage seien auf speziellen Konten eingefroren und nach dem Ende der Kurzarbeit zum Teil einfach gestrichen worden.

"Eigentlich begann der Niedergang schon vor zehn Jahren, als das florierende und kerngesunde Unternehmen zerschlagen wurde", sagt ein Beschäftigter, der lange dabei ist. Im Juli 2002 hatte die Familie Stielow das Unternehmen, das 1948 gegründet wurde und in erfolgreichen Zeiten bis zu 450 Mitarbeiter in den Räumen am Kösliner Weg beschäftigt hatte, an die französische Neopost S.A. verkauft. Da es keinen Nachfolger gab, sollte der Traditionsbetrieb auf diese Weise weiter bestehen.

Die Analyse ergab, dass sich Stielow auf sein Kerngeschäft konzentrieren solle: Herstellung und Vertrieb von Etiketten und Etikettiersystemen. Hinzugekommen sind Angebote und Geräte für die Datenerfassung wie Barcode-Scanner und Barcode-Terminals. Die Entwicklung und Produktion von Brieföffnern sowie Posteingangssystemen wurden ausgelagert. Um das Unternehmen am Stammsitz zu erhalten, kaufte der damalige Bereichsleiter Raymond Vogt 96 Prozent der Firmenanteile, zwei weitere Mitarbeiter jeweils zwei Prozent. Unter dem Namen Stielow Label & Logistik GmbH ging es in Norderstedt weiter, später allerdings in den neuen Räumen im Gewerbegebiet an der Oststraße.

"Nach einem kurzen Hoch Anfang 2012 sank der Umsatz Monat für Monat", schreibt ein Mitarbeiter in einem Fax an die Regionalausgabe Norderstedt des Hamburger Abendblatts. Zunächst seien Lieferanten nicht bezahlt worden. Als die nicht mehr geliefert hätten, habe Stielow die Rechnungen beglichen. "Jetzt sind wir Mitarbeiter dran", heißt es weiter in dem Fax.

Viele treffe es hart, dass das September-Gehalt erst einen Monat später auf den Konten eintreffen soll. Durch die Kurzarbeit hätten die Beschäftigten keine finanziellen Polster für schlechte Zeiten anlegen können. Viele wüssten nicht, wie sie ihren Verpflichtungen nachkommen, wie sie ihre Miete bezahlen, die Familie ernähren sollen. Vom Arbeitsamt gebe es kein Geld, eine Insolvenz sei nicht angemeldet. Im Gegenteil: Insolvenzverschleppung lautet der Vorwurf an die Geschäftsleitung. Das wäre ein Straftatbestand. Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, muss der Arbeitgeber Insolvenz anmelden.

In seiner E-Mail kündigt Vogt an, die Netto-Gehälter voraussichtlich bis Ende Februar jeweils einen Monat später als vereinbart auszahlen zu wollen. Nach derzeitiger Planung würden Anfang 2013 Erlöse aus Serviceverträgen eingehen, dann sollen die Gehälter wieder pünktlich überwiesen werden. "Steuern, Krankenkassenbeiträge und Versicherungen sind und werden bezahlt", heißt es weiter in der Rund-Mail. Der Geschäftsführer räumt ein, dass Stielow seit Jahren die geplanten Umsätze nicht erreiche. Abgänge, Krankheiten und Fehlleistungen würden den Betrieb immer wieder zurückwerfen. Er wisse, dass alle Beschäftigten seit sehr langer Zeit alles für die Firma geben. Bei fehlenden Aufträgen könne er aber leider die Festkosten nicht decken. "Kämpfen wir bitte für Umsatz und gegen Fehlleistungen! Wir sitzen alle im gleichen Boot", heißt es zum Schluss.

Doch der erste ist ausgestiegen, hat einen Anwalt eingeschaltet. Der fordert den Arbeitgeber auf, das September-Gehalt bis spätestens 15. Oktober zu zahlen. Die Hauptleistungspflicht des Unternehmens bestehe laut Arbeitsvertrag darin, "unserem Mandanten zum vereinbarten Fälligkeitstag das Gehalt zu zahlen". Kommt der Arbeitgeber der Forderung nicht nach, werde der Betroffene vom 16. Oktober an nicht mehr arbeiten und Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Nur so könne er einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen. Schließlich behalte sich der Mitarbeiter vor, von seinem Recht auf außerordentliche Kündigung Gebrauch zu machen, wenn der Gehaltsrückstand nicht fristgerecht ausgeglichen wird.